Deutschland

VW-Bus in Bremen: Falschparker zahlt 512 Euro für Abschleppdienst!

Umzugsstress und ein falscher Parkplatz – ein VW-Bus-Besitzer in Woltmershausen muss nach dem Abschleppen seines Wagens am 28. August satte 512 Euro zahlen, während die Gebühren des Ordnungsamtes nur die Hälfte kosten würden!

In der aufgeheizten Atmosphäre von Umzugsstress und anhaltender Hektik erlitt ein Autofahrer aus Woltmershausen einen schockierenden Rückschlag: Sein VW-Bus war über Nacht aus der angemieteten Quartiersgarage spurensicher verschwunden! Der Grund? Er hatte auf dem falschen Stellplatz geparkt! Und was passierte? Eine clevere Nutzung der Smartphone-App Parknotruf führte zur sofortigen Abschleppaktion.

Es war in der frühen Morgenstunde des 28. August, als der Unbekannte nach seinem Fahrzeug suchte und nur Entsetzen fand. Um 7:25 Uhr war sein treuer VW-Bus bereits ins Nirgendwo verschwunden, dank der Dienste von Parknotruf. Schockiert und ratlos wandte sich der Autofahrer an die Autohandels- und Verwertungs GmbH Bremen, die behauptete, in der Sache nicht informiert zu sein. Die Website des Unternehmens lieferte dann die bittere Wahrheit: Eine Rechnung von satten 512 Euro wurde fällig! Für einen Parkplatz, der sich, wie er später erfuhr, nicht einmal in der Tiefgarage befand!

Rechtliche Grauzonen und teure Überraschungen!

Doch darf Parknotruf das einfach so machen? Rasmus Andersen, ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt aus Bremen, klärt auf: Ja, Grundstücksbesitzer dürfen widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen lassen. Das bedeutet, dass die Kosten von demjenigen getragen werden müssen, der falsch geparkt hat. Und der Grundstücksbesitzer hat nicht nur das Recht, die Kosten einzufordern, sondern auch einen sogenannten Zurückbehaltungsanspruch – er muss erst sagen, wo das Auto steht, nachdem die Rechnung bezahlt wurde!

Diese brutalen Kosten haben den VW-Bus-Besitzer ins Grübeln gebracht. Im Vergleich hierzu berechnet das Ordnungsamt Bremen nur 190 Euro für das Umsetzen eines Autos auf einen freien Parkplatz. Hierbei stellte der Autofahrer fest, dass Parknotruf mit seiner gebührenmäßigen Forderung fast 320 Euro über den üblichen Tarifen lag – ein skandalöser Unterschied, den er klarstellen wollte. Doch alles bisherige Bitten an Parknotruf blieben ohne jede Reaktion!

Während das Ordnungsamt seine eigenen, nicht gerade günstigen Preise für das Abschleppen hat, zeigt Parknotruf keine Gnade. Nachts kostet das Abschleppen für die Behörde 240 Euro – und das sind nur die Aufwände, die im Dunkeln anfallen! Aber damit nicht genug: Gebühren können bis auf 270 Euro an Feiertagen steigen, ohne den zusätzlichen Gebühren für das Verwaltungsverfahren, die auch noch 105 Euro betragen.

Zusätzliche Gebühren und die Nachtfrustration!

Und dann kam die Nacht: Parknotruf erhebt bereits ab 7:59 Uhr einen Nachtzuschlag! Der ursprüngliche Grundpreis für das Abschleppen von Fahrzeugen liegt hier bereits bei 339,33 Euro brutto, und mit dem 50-prozentigen Aufschlag, der aufgrund des VW-Busses und der Tiefgarage angewandt wurde, explodierten die Kosten. Geschäftsführer Paul Struck stellte klar, dass, wenn der VW-Bus direkt bei Auto Nagel in Auftragslage gewesen wäre, die Gebühren noch viel höher ausgefallen wären.

Die Zahlen sind schockierend: Ein geschätzter Gesamtbetrag von mehr als 600 Euro für den Abschleppvorgang selbst, inklusive aller Aufwände. Auto Nagel bestätigte, dass ihre Tarife auf umfangreichen Umfragen innerhalb der Branche basieren und dass die berechneten Preise nicht einfach zu ignorieren sind.

Was ist mit dem Wiederbekommen des Geldes? Die Antwort ist alles andere als ermutigend. Denn der Geschäftsführer von Parknotruf, Paul Struck, gibt an, dass es seit der Gründung des Unternehmens noch keinen berechtigten Kunden gegeben hat, der die vermeintlich überhöhten Gebühren zurückfordern musste. Auch der Verkehrsrechtsanwalt Andersen erkennt keine gerichtlichen Entscheidungen, die dem Anrufer Gebühren auferlegten. Ohje, was für eine verworrene und teure Situation!

NAG Redaktion

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