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CO2-Kosten bei Mietwohnungen: So zahlen Sie richtig für Heizung!

In Nordrhein-Westfalen sorgt das neue Klimapaket der Bundesregierung ab 2023 für Aufregung, denn Mietparteien müssen die CO2-Kosten für das Heizen mit Öl und Gas nun gerecht aufteilen – erfahren Sie, wie Vermieter und Mieter dabei genau rechnen müssen und was Sie als Mieter unbedingt wissen sollten!

Ein gewaltiger Schritt in Richtung Klimaschutz! Die Bundesregierung hat mit ihrem Klimapaket beschlossen, das Heizen mit fossilen Brennstoffen – wie Gas und Öl – mit einem knallharten CO2-Preis zu belegen. Dies soll nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch neue Maßstäbe für klimafreundliche Heizungstechnologien und Sanierungen setzten. Doch was bedeutet das für die Mieter in Nordrhein-Westfalen? Die Verbraucherzentrale NRW hat die wichtigsten Punkte zur Aufteilung dieser neuen Kosten auf die Mietparteien zusammengetragen!

Ab 2023 müssen Mieter in Wohnungen mit Ölheizung, Erdgas oder Fernwärme ihre CO2-Kosten mit den Vermietern teilen! Ja, Sie haben richtig gehört: Die Rechnung kommt! „Vor allem bei Etagenheizungen sollten Mieter die Vermieter:innen mit ihrem Anteil an den CO2-Kosten konfrontieren“, erklärt Christian Handwerk, der Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Das gibt den Mietern nicht nur ein wenig mehr Durchblick, sondern auch ein Stück Macht über ihre Heizkosten!

Details zur Kostenaufteilung

Der ganze Zauber der CO2-Kostenaufteilung gilt für Mietwohnungen, die mit Heizöl, Erdgas oder Fernwärme geheizt werden. Eine große Ausnahme gibt es jedoch: In Gebäuden mit lediglich zwei Parteien, wo der Vermieter selbst wohnt, können die Mietparteien individuell festlegen, wie sich die CO2-Kosten aufteilen. Wichtig für Mieter: Nur wenn der Abrechnungszeitraum am 1. Januar 2023 oder später begann, haben sie Anspruch auf diese Aufteilung!

Die Energieversorger müssen transparente Rechnungen ausstellen! Darauf müssen die Treibhausgas-Emissionen, die gesamten CO2-Kosten sowie der CO2-Emissionsfaktor für den verwendeten Energieträger klar ausgewiesen werden. Außerdem ist auch die Wohnfläche wichtig – entweder aus dem Mietvertrag oder sie kann einfach selbst gemessen werden. Je mehr Wissen, desto besser die Argumente!

So funktioniert die Berechnung!

Mieter mit einer Etagenheizung können die CO2-Kosten aus ihren Brennstoff-Rechnungen berechnen. Dabei wird der gesamte CO2-Ausstoß durch die Wohnfläche geteilt – voila! Das Ergebnis sagt den Mietern, wie viel Prozent sie und ihre Nachbarn für die CO2-Kosten zahlen müssen. Der Anteil des Vermieters muss in der Heizkostenabrechnung abgezogen werden. Mieter sollten also aufpassen und genau hinschauen, denn jeder Euro zählt!

Aber Vorsicht: Es gibt auch Sonderfälle! Nutzt jemand das Erdgas nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kochen, dann wird der Vermieteranteil um fünf Prozent reduziert. Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, reduziert sich dieser Anteil gleich auf die Hälfte. In komplexen Fällen haben Vermieter unter Umständen kaum Anspruch auf die CO2-Kosten!

Wenn einer vergessen hat, die Kosten abzurechnen? Ein eklatanter Fehler! Vermieter sind verpflichtet, den Anteil der CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung auszuweisen. Fehlt das, haben Mieter das Recht, die gesamten Heizkosten um drei Prozent zu kürzen. Ein weiterer Grund, die Abrechnung stets im Blick zu behalten!

Weitere Informationen über den CO2-Preis und die Heizkostenberechnung sind leicht zugänglich. Wer also heiß auf Wissen ist, der sollte auch die aktuellen Veranstaltungen rund um das Thema Energie im Auge behalten!

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