Lebensgefährliche Abkürzung: Fußgänger überqueren Gleise in Bad Bentheim!
Die Bundespolizei in Oldenburg schlägt Alarm! Im Stadtteil Krusenbusch häufen sich die Vorfälle, bei denen Personen unerlaubt die Gleise überqueren – eine lebensgefährliche Abkürzung, die fatale Folgen haben kann. Triebfahrzeugführer der NordWestBahn berichteten von besorgniserregenden Begegnungen mit Fußgängern und Radfahrern an der Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück, insbesondere am „Bahndamm“. Ein aktuell festgestellter 47-Jähriger zeigte sich beim Überqueren der Gleise uneinsichtig und berief sich auf ein vermeintliches „Gewohnheitsrecht“.
Die Bundespolizei erinnert eindringlich: Das Betreten von Bahnanlagen ist verboten! Züge können bis zu 1000 Meter Bremsweg benötigen und sich nahezu lautlos nähern. Besonders in der schlechten Sicht im Herbst sind die Gefahren enorm. Wer unerlaubt die Gleise betritt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Wer erwischt wird, muss mit Bußgeldern rechnen und im schlimmsten Fall mit strafrechtlichen Ermittlungen, wenn es zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr kommt. Die Bundespolizei wird die Bahnanlagen weiterhin verstärkt überwachen, um solche gefährlichen Situationen zu vermeiden. Mehr Details zu dieser Warnung gibt es hier.