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Waffenbesitzer in Stade: Zuverlässigkeitsprüfungen stehen still!

Im Landkreis Stade stehen die waffenrechtlichen Anträge still! Grund dafür ist das neue Waffengesetz, das die Arbeit der zuständigen Behörden massiv behindert. Ab dem 1. November müssen die kommunalen Waffenbehörden bei Zuverlässigkeitsprüfungen nun auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt einbeziehen. Doch wie [die Kreiszeitung Wochenblatt](https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/c-politik/neues-waffengesetz-blockiert-die-arbeit-der-behoerden_a338102?womort=Stade) berichtet, gibt es ein großes Problem: Es ist noch unklar, wie diese Behörden die Anfragen der Waffenbehörden bearbeiten sollen. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, bleibt die Arbeit der Waffenbehörde im Landkreis Stade stark eingeschränkt.

Die Auswirkungen sind gravierend. Der Landkreis Stade hat offiziell bekannt gegeben, dass alle waffenrechtlichen Anträge, die bis zum 31. Oktober nicht abgeschlossen sind, vorerst ruhen müssen. Dies betrifft insbesondere Voreinträge in Waffenbesitzkarten, die für viele Waffenbesitzer, darunter Jäger und Sportschützen, entscheidend sind. Diese Regelung hat zur Folge, dass der Kauf von Waffen, wie Kurzwaffen oder halbautomatischen Langwaffen, derzeit unmöglich ist.

Behörden in der Warteschleife

Zusätzlich gibt es eine Weisung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, die die Bearbeitung jagdrechtlicher Anträge ebenfalls auf Eis legt. Die Unsicherheit über die zukünftige Handhabung der Zuverlässigkeitsprüfungen sorgt für Frustration unter den Antragstellern. Viele fragen sich, wann endlich eine Lösung auf Bundesebene gefunden wird, um die Durchführung der Prüfungen zu ermöglichen.

Die Situation ist nicht nur für die Waffenbesitzer problematisch, sondern auch für die Behörden selbst. [PIRSCH](https://www.pirsch.de/news/neue-regelungen-zum-waffengesetz-mehr-arbeit-fuer-die-behoerde-40079) berichtet, dass die Sicherheitsbehörden, wie die Polizei, nun zusätzliche Abfragen durchführen müssen, um sicherzustellen, dass Personen, die möglicherweise mit Waffen in Konflikt geraten sind, keine erlaubnispflichtigen Waffen besitzen. Diese zusätzlichen Anforderungen erhöhen den Druck auf die bereits überlasteten Behörden.

Ein Gesetz mit Folgen

Die Änderungen im Waffengesetz, die im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems beschlossen wurden, haben nicht nur die waffenrechtlichen Anträge zum Stillstand gebracht, sondern auch die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland ins Wanken geraten lassen. Die Ampelkoalition hat hiermit einen weiteren Schuss ins eigene Knie abgegeben, denn die Absicht, die Sicherheit zu erhöhen, führt nun zu einem Stillstand in der Bearbeitung von Anträgen.

Die Frage bleibt: Wie lange müssen die Bürger noch auf Klarheit warten? Die Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bundesinnenministerium sind dringend erforderlich, um die Unsicherheiten zu beseitigen und die Arbeit der Waffenbehörden wieder in Gang zu bringen. Bis dahin bleibt die Situation angespannt und viele Waffenbesitzer bangen um ihre Rechte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das neue Waffengesetz nicht nur die Bearbeitung von Anträgen im Landkreis Stade lahmlegt, sondern auch die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland belastet. Die Behörden stehen vor einer Herausforderung, die schnell gelöst werden muss, um den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden.

NAG Redaktion

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