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Wärmeplanung für MV: Minister kündigt unkomplizierte Regelungen an!

Schwerin steht am Anfang eines bedeutenden Wandels in der kommunalen Wärmeplanung! Im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes wird aktuell die Grundlage für die Umsetzung dieser Prozesse in Mecklenburg-Vorpommern gelegt. Landesbauminister Christian Pegel ließ kürzlich aufhorchen, indem er die bevorstehenden Anhörungen für eine landesverordnungsgebundene Regelung im letzten Quartal 2024 ankündigte. Diese neuen Regelungen könnten bereits Anfang 2025 in Kraft treten, wie [Presseportal](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/5905247) berichtete.

Die Umstellung hat das Ziel, besonders kleinen und kleinsten Gemeinden die Wärmeplanung zu erleichtern. Pegel ist überzeugt, dass es unverständlich ist, warum komplexe Prüfungsstufen für die Nutzung von Abwärme großer Industrieanlagen erforderlich sein sollen. „Wir wissen, dass gerade in weniger bevölkerten Gebieten eine ökonomische Prüfung oft nicht sinnvoll ist,“ erklärt er. Die neue Verordnung wird die Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung bietet, und betont die Wichtigkeit der lokalen Entscheidungsfindung: „Es muss vor Ort entschieden werden, welche Wärmeversorgung in Zukunft gewählt wird.“

Entbürokratisierung durch Verantwortungsübertragung

Die kommende Gesetzesinitiative zielt darauf ab, die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung von den Gemeinden auf die Ämter zu übertragen. Dies wird als entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung angesehen, da viele kleine Gemeinden oft überfordert sind mit der Erstellung eigener Wärmepläne. „Effektive Wärmeversorgung erfordert eine umfassende Sicht auf die gemeindeübergreifenden Infrastrukturen“, erklärt Pegel weiter. Durch diese Maßnahmen wird erwartet, dass die Existenz eines einheitlichen Wärmeplans für jedes Amtsgebiet ein stärker koordiniertes Vorgehen ermöglicht und die Anforderungen des Bundesgesetzes auf die regionalen Besonderheiten angepasst werden.

Eine weitere Überlegung ist die Verwendung von Regelvermutungen bei nicht naheliegenden Prüfungen in Gebieten mit geringer Besiedlung, um den Begründungsaufwand für wirtschaftliche Entscheidungen zu mindern. In dichten urbanen Strukturen mag die Einführung eines flächendeckenden Fernwärmenetzes Sinn machen, doch in dünn besiedelten Regionen gibt es hierbei oft Herausforderungen, die vor Ort berücksichtigt werden müssen.

Diskurs mit den kommunalen Spitzenverbänden

Der Weg zu dieser geplanten Rechtsverordnung war jedoch kein leichter. Minister Pegel hebt den intensiven Diskussionsprozess mit kommunalen Spitzenverbänden hervor, der durch Vertrauen und praktische Impulse geprägt war. Diese frühe Einbindung der relevanten Akteure hat nicht nur das Verständnis für die Bedürfnisse der Gemeinden gefördert, sondern auch dazu beigetragen, nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Der Minister ist sich sicher, dass das entstandene Konzept sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den lokalen Gegebenheiten gerecht wird.

Um die Wärmeplanung in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig zu gestalten, sind die aktuellen Schritte von entscheidender Bedeutung. Die Verantwortungsschritte und die geplanten Vereinfachungen könnten der Schlüssel sein, um die Herausforderungen in der Wärmeversorgung erfolgreich zu meistern und die spezifischen Bedürfnisse der Region zu adressieren. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und die Diskussion um die besten Wege zur Umsetzung wird voraussichtlich weiterhin spannend bleiben – bleiben Sie dran für die neuesten Entwicklungen!

NAG Redaktion

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