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Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: So schützen Sie sich!

In Deutschland wird jeden Monat eine erschreckende Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen eingeleitet. Die Betroffenen sind oft schockiert und wissen nicht, wie sie mit der belastenden Situation umgehen sollen. Laut einem Bericht von Rechtsanwalt Andreas Junge kann eine Verurteilung zu mehrjährigen Gefängnisstrafen führen, begleitet von einer dauerhaften gesellschaftlichen Ächtung. Der Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist im Sexualstrafrecht erklärt die komplexen Probleme und gibt wertvolle Verhaltensratschläge für Betroffene.

Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen wurde eingeführt, um Jugendliche in Abhängigkeitsverhältnissen zu schützen. Diese Abhängigkeiten können in familiären, pädagogischen oder beruflichen Kontexten entstehen. In der öffentlichen Diskussion wird zunehmend der Begriff „sexualisierte Gewalt“ verwendet, um zu verdeutlichen, dass es oft um Macht und Kontrolle geht. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass sexualisierte Gewalt nicht immer körperliche Gewalt beinhalten muss; häufig wird psychischer Druck auf die minderjährigen Opfer ausgeübt.

Was ist sexueller Missbrauch?

Gemäß § 174 StGB sind sexuelle Handlungen an Personen unter 18 Jahren, die dem Beschuldigten zur Betreuung oder Erziehung anvertraut sind, strafbar. Dies gilt auch für Abhängigkeiten in Arbeitsverhältnissen, wenn der Täter seine Autorität ausnutzt. Besonders besorgniserregend ist, dass auch sexuelle Handlungen an leiblichen oder adoptierten Kindern unter Strafe stehen, ohne dass eine besondere Abhängigkeit erforderlich ist. Zudem ist es strafbar, Minderjährige zu sexuellen Handlungen an oder vor Dritten zu zwingen.

Wer als Schutzbefohlener gilt, ist klar definiert: Dazu zählen Jugendliche, die einer Person zu Erziehungszwecken anvertraut wurden. Dies betrifft Eltern, Pflege- und Adoptiveltern sowie Lehrer, die eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Schülern haben. Eine Gesetzeslücke bei Aushilfslehrern wurde 2015 geschlossen, um auch diese in den Schutzbereich zu integrieren.

Die Konsequenzen des Missbrauchs

Die Strafen für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sind drastisch. Bei Verstößen gegen § 174 StGB drohen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Geldstrafen sind nicht vorgesehen, können jedoch unter bestimmten mildernden Umständen verhängt werden. Die genaue Beurteilung der Strafe hängt von den individuellen Umständen des Falls ab, weshalb die Einsicht in die Ermittlungsakten durch einen spezialisierten Strafverteidiger unerlässlich ist.

Besonders alarmierend ist, dass in Fällen, in denen der Täter sexuelle Handlungen vor dem ihm anvertrauten Minderjährigen vornimmt, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat in seiner langjährigen Praxis festgestellt, dass viele dieser Verfahren ohne Schuldspruch eingestellt werden, oft ohne Hauptverhandlung. Dies ermöglicht es den Betroffenen, der drohenden sozialen Ächtung zu entkommen, wie er berichtet.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Risiken sind für viele Betroffene schwer zu durchdringen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu holen. Rechtsanwalt Junge bietet Unterstützung und Beratung für alle, die in solchen schwierigen Situationen Hilfe benötigen. Eine Kontaktaufnahme ist unkompliziert möglich, sei es per E-Mail oder telefonisch.

NAG Redaktion

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