Farbattacke auf Privatjet: Prozess gegen Letzte Generation beginnt!
Ein spektakulärer Prozess hat begonnen, der die Gemüter erhitzt: Sechs Mitglieder der umstrittenen Protestgruppe „Letzte Generation“ stehen vor dem Amtsgericht Niebüll, weil sie für eine dramatische Farbattacke auf einen Privatjet auf Sylt verantwortlich gemacht werden. Wie NDR.de berichtet, haben fünf der Angeklagten bereits zugegeben, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Diese Tat könnte die teuerste Farbattacke der Gruppe sein, mit einem geschätzten Schaden von über einer Million Euro.
Die Angeklagten, im Alter von 22 bis 61 Jahren, sind nicht zum ersten Mal in einem Gerichtssaal. Sie müssen sich wegen Sachbeschädigung, Störung öffentlicher Betriebe und Hausfriedensbruch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, einen Zaun zerschnitten zu haben, um auf das Flughafengelände zu gelangen, wo sie den Privatjet mit orangener Farbe besprühten und dabei auch die Triebwerke beschädigten. Während der Aktion entrollten sie Transparente mit provokanten Botschaften wie „Euer Luxus – Unsere Dürre“.
Emotionale Bekundungen der Angeklagten
Am ersten Prozesstag äußerten sich die Angeklagten emotional zu ihren Beweggründen. Sie betonten, dass ihre Aktionen auf die übermäßigen CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch der Reichen aufmerksam machen sollten. „Der Beitrag der Superreichen zur Zerstörung unserer Lebensgrundlage ist unverhältnismäßig groß“, erklärte Lilli G., eine der Angeklagten. Diese Worte wurden von zahlreichen Verweisen auf wissenschaftliche Studien begleitet, die den CO2-Ausstoß von Privatjets thematisieren.
Die Angeklagten sind bereit, die Konsequenzen ihrer Taten zu tragen. Eine der Aktivistinnen, die bereits wegen früherer Protestaktionen im Gefängnis war, sagte: „Es gibt keinen anderen Weg als zivilen Ungehorsam.“ Ihre Entschlossenheit ist unübersehbar, und sie sind bereit, weitere Haftstrafen in Kauf zu nehmen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Verfahren
Die rechtlichen Folgen könnten gravierend sein. Der Strafrahmen für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch liegt bei bis zu zwei Jahren Haft, während die Störung öffentlicher Betriebe sogar mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Ob der Flugbetrieb auf Sylt tatsächlich gestört wurde, wird in den kommenden Verhandlungstagen zu klären sein. Zudem bleibt unklar, ob die Angeklagten den Millionenschaden am Flugzeug absichtlich herbeigeführt haben oder ob sie ihn lediglich in Kauf genommen haben.
Die „Letzte Generation“ plant auch weiterhin Aktionen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Vor dem Prozessbeginn hielten sie eine Mahnwache ab, an der etwa 15 Personen teilnahmen. Eine weitere Aktion ist bereits für das kommende Wochenende geplant. Im Gegensatz zu früheren Prozessen haben sich die Angeklagten diesmal von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen, was auf die Ernsthaftigkeit der Situation hinweist.
Zusätzlich zu diesem Verfahren gibt es separate Ermittlungen gegen eine 32-jährige Frau, die ebenfalls an der Farbattacke beteiligt war. Diese Ermittlungen betreffen ihre mögliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Ein Hauptverfahren am Landgericht Flensburg steht noch aus. Auch andere Protestaktionen auf Sylt, wie die Farbattacken auf das Hotel Miramar und zwei Geschäfte in Kampen, werden in separaten Verfahren behandelt, wie NDR.de berichtet.
Die nächsten Tage im Gericht werden entscheidend sein, nicht nur für die Angeklagten, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung der „Letzten Generation“. Ihre Aktionen spalten die Gesellschaft: Während einige ihre Methoden unterstützen, verurteilen andere sie scharf. Eines ist sicher: Die Debatte über Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit wird durch diesen Prozess erneut angeheizt.