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Farbattacke auf Privatjet: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen!

In einem spektakulären Prozess, der die Gemüter erhitzt, stehen Mitglieder der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ vor Gericht, nachdem sie im Juni 2023 ein Privatflugzeug auf Sylt mit oranger Farbe besprühten. Die Staatsanwaltschaft fordert für zwei der Angeklagten, die 22 und 24 Jahre alt sind, Haftstrafen von bis zu acht Monaten, wie [NDR.de](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Letzte-Generation-Flugzeug-Farbattacke-auf-Sylt-Haftstrafe-gefordert,letztegeneration554.html?wmort=Schleswig) berichtete. Der angerichtete Schaden wird auf mindestens eine Million Euro geschätzt, was diese Aktion zur teuersten Farbattacke der Gruppe macht.

Die Angeklagten, die sich vor dem Amtsgericht Niebüll verantworten müssen, haben nicht nur das Flugzeug beschädigt, sondern auch Banner mit provokanten Botschaften wie „Euer Luxus – Unsere Dürre“ ausgerollt. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden, da die Aktivisten sogar die Schutzabdeckungen der Triebwerke entfernt hatten. Der Schaden an den Triebwerken allein beläuft sich auf über 700.000 Euro.

Ein weiteres Kapitel der Protestaktionen

Neben der Farbattacke auf das Flugzeug wird auch eine zweite Aktion auf einem Golfplatz behandelt, bei der die Aktivisten Löcher gruben und einen Baum pflanzten. Hierbei entstand ein Schaden von etwa 1.600 Euro. Diese Aktionen sind Teil einer Reihe von Protesten, die die „Letzte Generation“ in den letzten Jahren durchgeführt hat, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen.

Die Staatsanwaltschaft hat zudem für einen weiteren Angeklagten, einen 44-Jährigen, eine Geldstrafe von 1.200 Euro gefordert, während ein 62-jähriger Aktivist mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro rechnen muss. Ein 29-jähriger Angeklagter könnte freigesprochen werden, da ihm keine Beteiligung an der Farbattacke nachgewiesen werden kann, während gegen eine 28-jährige Aktivistin ein anderes Verfahren läuft.

Die Reaktionen der Aktivisten

Zu Beginn des Prozesses äußerten sich die Angeklagten zu ihren Motiven. Eine der Aktivistinnen, Lilli G., betonte, dass „Demos und Petitionen nicht ausreichen“ und dass die Superreichen einen unverhältnismäßig großen Beitrag zur Zerstörung der Umwelt leisten. Diese Aussagen spiegeln die Dringlichkeit wider, mit der die Gruppe auf die Klimakrise aufmerksam machen möchte.

Die nächste Verhandlung findet am 6. Dezember statt, wo die Plädoyers der Verteidigung erwartet werden. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, dass sie auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten geltend machen wird, was zu hohen Schadensersatzforderungen führen könnte, wie [Stern.de](https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hamburg-schleswig-holstein/letzte-generation–aktionen-auf-sylt—anwaltschaft-fordert-freiheitsstrafen-35231592.html) berichtete.

Die „Letzte Generation“ bleibt ein umstrittenes Thema in der Gesellschaft. Während einige ihre Aktionen als notwendig erachten, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen, sehen andere sie als übertrieben und schädlich an. Die kommenden Urteile könnten entscheidend dafür sein, wie solche Protestaktionen in Zukunft wahrgenommen und behandelt werden.

NAG Redaktion

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