Im Landkreis Leer gibt es einen dramatischen Stopp für den Abschuss eines Wolfes, der seit dem 8. November zur Jagd freigegeben war! Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Samstag entschieden, dass das Tier vorerst verschont bleibt. Der Grund? Ein Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, der die Genehmigung für die Tötung des Wolfes in Frage stellt. Das Gericht muss nun über die Rechtmäßigkeit dieser Ausnahmegenehmigung entscheiden.
Die Gesellschaft argumentiert, dass der Landkreis Leer wiederholt gegen nationale und europäische Vorschriften verstoßen hat. Es wurde keine vorherige Beratung mit Umweltverbänden durchgeführt, bevor die Tötung genehmigt wurde. Laut der Kreisverwaltung hat der Wolf allein in Jemgum bereits 20 Angriffe auf Nutztiere verübt. Landrat Matthias Groote (SPD) betont, dass die Wölfe auch die Sicherheit der Deiche gefährden, da Schafe, die das Gras kurz halten, für die Stabilität des Bodens unerlässlich sind.
Finanzielle Unterstützung für Nutztierhalter
Um den betroffenen Nutztierhaltern zu helfen, hat das Land die Mittel um 1,5 Millionen Euro aufgestockt. Diese Gelder sollen unter anderem für den Bau von Zäunen und die Anschaffung von Schutzhunden verwendet werden. Die Situation bleibt angespannt, während das Gericht über den Eilantrag entscheidet und die Zukunft des Wolfes ungewiss bleibt.