Letzte Chance: Rückzahlung der Energiesteuer 2023 bis Jahresende beantragen
Münster – Die Zeit drängt für alle, die von den Steuerentlastungen für Strom- und Energiesteuer profitieren wollen! Anträge für das Jahr 2023 müssen noch bis zum Jahresende beim Zoll eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen, daher sollten alle Antragsteller aufmerksam sein. Wie die Presseportal berichtete, sind gerade Unternehmen und Landwirte von den hohen Energiekosten betroffen, unter anderem Bäckereien und die Metallverarbeitung.
Die hohen Energiepreise belasten nicht nur Privathaushalte, sondern vor allem produzierende Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe stark. Um ihnen zu helfen, weist Wilma Kraft, Fachgebietsleiterin für Steuerentlastungen beim Hauptzollamt Münster, darauf hin, dass im vergangenen Jahr über 33 Millionen Euro an Stromsteuererstattungen in ihrem Bezirk ausgezahlt wurden. „Viele Unternehmen, Landwirte, aber auch Privatleute mit einer KWK- oder Photovoltaik-Anlage können von den Entlastungsmöglichkeiten profitieren“, so Kraft weiter.
Frist für Anträge und Online-Portal
Die Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2023 rechtzeitig beim zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein. Wer diese Frist versäumt, kann keine Rückerstattung mehr beantragen. Das Zollportal bietet eine benutzerfreundliche Möglichkeit, Anträge online zu stellen. Der Prozess führt Antragsteller Schritt für Schritt durch die erforderlichen Informationen, wodurch Missverständnisse vermieden werden.
Zusätzlich muss jeder Antragsteller sicherstellen, dass alle nötigen Dokumente bereitgestellt werden, einschließlich eines ELSTER-Zertifikats für Privatpersonen oder eines Unternehmens-ELSTER-Zertifikats für Firmen. Ein digitaler oder papierbasierter Bescheid wird in der Regel nur dann erstellt, wenn eine andere Summe als die beantragte ausgezahlt werden sollte.
Voraussetzungen für die Steuerentlastung
Wie die Zoll-Website erklärt, wird die Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft erlassen, wenn der Strom nachweislich zu betrieblichen Zwecken verwendet wird. Von dieser Entlastung ausgeschlossen sind jedoch Strommengen, die bereits aus anderen Gründen von der Steuer befreit sind, sowie Strom, der zur Elektromobilität verwendet wird.
Um die Entlastung zu beantragen, muss der Antragsteller eine detaillierte Beschreibung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die Strommenge angeben, die entnommen wurde. Eine Steuerentlastung wird zudem nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr 250 Euro übersteigt. Unternehmen, die diese Vorgaben erfüllen, können somit bedeutende Ersparnisse bei den Stromkosten realisieren.
Steuerentlastungen sind also nicht nur ein großes Thema für viele Unternehmenund Landwirte, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur finanziellen Entlastung in einer Zeit, in der Energiekosten durch die Decke gehen. Zögern Sie nicht – handeln Sie schnell und fordern Sie Ihre Rückerstattung noch in diesem Jahr an!