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NRW fordert Corona-Hilfen zurück: Bürger fühlen sich betrogen!

In Nordrhein-Westfalen droht 75.000 Menschen eine Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, die sie während der Pandemie erhalten haben. Viele fühlen sich betrogen, da sie glauben, die ursprünglichen Bedingungen seien nicht klar kommuniziert worden. „Es war zu Beginn überhaupt nicht klar, dass von dem Geld etwas zurückgezahlt werden muss“, äußert ein Betroffener. Der Streit um die Rückzahlungen hat bereits zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster geführt, das die ersten Rückforderungen als rechtswidrig erklärte.

Rückforderungen und neue Bedingungen

Das Gericht stellte fest, dass das Land NRW sich nicht an die ursprünglichen Vorgaben gehalten hat. Die Bedingungen für die Rückzahlung wurden nachträglich geändert, was zu Verwirrung bei den Empfängern führte. Laut Gericht war es jedoch für die Empfänger klar, dass die erhaltenen Mittel unter dem Vorbehalt einer möglichen Rückzahlung standen, sofern sie nicht zur Milderung der wirtschaftlichen Engpässe genutzt wurden.

Ein Beispiel ist der freiberufliche Lehrer Gustav Schneider, der während der Pandemie 9.000 Euro Soforthilfe erhielt. Er war überzeugt, dass er keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes erbringen müsse. Nun muss er die gesamte Summe zurückzahlen, da die Bedingungen geändert wurden. Schneider bezeichnet die Situation als „Skandal“ und kritisiert, dass nie kommuniziert wurde, dass er einen Liquiditätsengpass nachweisen müsse.

NRW-Wirtschaftsministerium verteidigt Rückforderungen

Das NRW-Wirtschaftsministerium verteidigt die Rückforderungen und beruft sich auf das Urteil des OVG Münster. Ein neues Rückmeldeverfahren wurde eingeführt, um zu klären, ob die Soforthilfe tatsächlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen verwendet wurde. Das Verfahren bietet drei Optionen zur Berechnung des Liquiditätsengpasses, wobei die vollständige Rückzahlung fällig wird, wenn keine Angaben gemacht werden. Ein Sprecher des Ministeriums betont, dass die Rückforderung im Sinne der Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern erfolgt.

NAG Redaktion

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