Klimaschutz gewinnt: OVG erlaubt Solaranlagen auf Denkmalen in NRW
Nordrhein-WestfalenKlimaschutz schlägt Denkmalschutz: OVG trifft wegweisende Entscheidung!
Ein bahnbrechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat für Aufsehen gesorgt! In einer richtungsweisenden Entscheidung wurde klargestellt, dass der Schutz des Klimas und der Ausbau erneuerbarer Energien über den Denkmalschutz gestellt werden. Die Richter entschieden, dass die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines denkmalgeschützten Gebäudes in Siegen das Recht haben, Solaranlagen auf ihren Dächern zu installieren. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Nutzung von historischen Gebäuden haben!
Wichtige Urteile mit weitreichenden Folgen
Am Mittwoch fällte der 10. Senat des OVG zwei Grundsatzurteile, die das NRW-Denkmalrecht betreffen. Die Richter wiesen darauf hin, dass das öffentliche Interesse am Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien in der Abwägung Vorrang hat. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich ist. Die Vorsitzende Richterin Gudrun Dahme erklärte, dass eine im Juli 2022 in Kraft getretene Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz eine klare Priorisierung der erneuerbaren Energien in den Schutzgüterabwägungen vorschreibt.
In den konkreten Fällen bestätigte das OVG ein vorheriges Urteil, das den Eigentümern in Düsseldorf Recht gab, während es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg im Fall Siegen aufhob. Die Richter betonten, dass die beantragten Solaranlagen das äußere Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Gebäude nicht beeinträchtigen. So wurde festgestellt, dass die Solaranlage auf der Golzheimer Siedlung nicht in die Silhouette eingreift und die Solaranlage auf der ehemaligen Schule in Siegen die denkmalgeschützten Eigenschaften des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Ein Ausnahmefall, in dem der Denkmalschutz den Klimaschutz überwiegt, wurde nicht gesehen!