Germersheim

Jagdscheinverlängerung: Jetzt rechtzeitig Antrag stellen!

Ab dem 1. April 2025 werden die Jagdscheine erneut verlängert, wie MRN News berichtet. Die Verlängerung wird wieder auf dem Postweg erfolgen, um unnötige Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Die Antragsannahme beginnt bereits am 1. Februar 2025. Für die Verlängerung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Jagdschein mit Verlängerungsantrag
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Aktuelles Passbild (bei Neuerteilung eines Jagdscheins)

Der verlängerte Jagdschein wird dann zusammen mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag persönlich während der Öffnungszeiten zu stellen. Rückfragen können an die zuständigen Personen gerichtet werden: Herr Troubal unter 07274/53-145 (y.troubal@kreis-germersheim.de) und Frau Wagner unter 07274/53-238 (j.wagner@kreis-germersheim.de).

Frühzeitige Beantragung empfohlen

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Jaguerscheinverlängerungen bereits ab Dezember 2024 beantragt werden sollten, da die aktuellen Jagdscheine am 31. März 2025 auslaufen, wie LJV NRW berichtet. Die Notwendigkeit zur frühzeitigen Antragstellung ergibt sich aus einer Änderung des Waffengesetzes, die durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems am 25. Oktober 2024 in Kraft trat.

Diese Gesetzesänderung erfordert zusätzliche Abfragen durch die Waffenbehörden, was mehr Zeit in Anspruch nimmt. Würden die Anträge nicht rechtzeitig eingereicht, könnte dies die rechtzeitige Verlängerung des Jagdscheins zum 1. April 2025 gefährden.

Die Zuständigkeit für die Verlängerung liegt bei den Unteren Jagdbehörden. Anträge müssen vollständig ausgefüllt und können bei den entsprechenden Unteren Jagdbehörden eingereicht werden. Die Antragsformulare sind in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Kreise verfügbar. Es ist zudem möglich, eine Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung bereits mit einzureichen oder später nachzureichen.