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Bürgerproteste in Meßkirch: C1-Trasse gegen die Enteignung des Fürsten!

Monatelange Proteste und Bürgerinitiativen in Deutschland zeigen den Widerstand gegen geplante Infrastrukturprojekte, insbesondere im Zusammenhang mit Enteignungen. In der Region Meßkirch und Mengen setzen sich drei Bürgerinitiativen gegen die geplante Nordtrasse für den Straßenneubau ein. Diese Initiativen fordern stattdessen eine C1-Bürgertrasse, die ihrer Ansicht nach mehr Menschen entlasten würde. Plakate und Banner in der Region verdeutlichen den Wunsch der Bürger nach alternativen Verkehrswegen, wie die Schwäbische berichtet.

Das fürstliche Haus Hohenzollern, vertreten durch Raimund Friderichs, hat kein Interesse daran, das Waldgebiet nördlich von Igelswies und beim Park Josefslust zu veräußern. Friderichs betonte, dass eine Enteignung des Fürsten notwendig wäre, um das Waldgebiet für die Trasse zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird spekuliert, wie das Planungsteam reagieren würde, falls die C1-Bürgertrasse als beste Option identifiziert wird.

Historischer und rechtlicher Kontext

Die Diskussion um Enteignungen hat in Deutschland eine lange Geschichte. Ein historischer Kontext stellt der Volksentscheid von 1926 dar, bei dem 14,4 Millionen Bürger für die entschädigungslose Enteignung von Fürsten stimmten. Während in Sigmaringen nur 11,2 Prozent der Bürger für die Enteignung waren, lag die Zustimmung in Bingen bei 59,5 Prozent. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen in Deutschland erfordern einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium, das die Betroffenen anhört und gegebenenfalls ein Wert­ermittlungsgutachten erstellt.

Aktuell zeigt eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium, dass es in Deutschland 142 Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit dem Bau von Autobahnen und Bundesstraßen gibt. Diese Verfahren betreffen Eigentümer, die sich nicht freiwillig von ihrem Grund und Boden trennen wollen. Besonders viele dieser Verfahren gibt es in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Enteignungen sind gemäß Paragraph 19 des Bundesfernstraßengesetzes zulässig, wenn sie für genehmigte Bauvorhaben notwendig und dem Wohl der Allgemeinheit dienlich sind. Während das Verkehrsministerium betont, dass über 95 Prozent der benötigten Flächen durch Kaufverträge beschafft werden, kritisiert die Opposition die hohen Zahlen der Enteignungsverfahren. Der Eigentümerverband fordert, dass Enteignungen nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollten.