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Muslime in Thüringen: Neue Grabfelder für traditionelle Bestattungen!

In Thüringen haben Muslime in mehreren Kommunen nun die Möglichkeit, Angehörige nach traditionellen muslimischen Riten zu bestatten. Thüringens Migrationsbeauftragte, Mirjam Kruppa, hebt die Bedeutung hervor, den religiösen Bedürfnissen muslimischer Familien nachzukommen. Derzeit gibt es in acht Kommunen des Freistaats, darunter Eisenach, Erfurt, Gera, Jena, Mühlhausen, Nordhausen, Sonneberg und Weimar, spezielle muslimische Grabfelder.

Diese Grabfelder sind spezielle Abschnitte auf Friedhöfen, die den Anforderungen muslimischer Bestattungen, wie der Ausrichtung nach Mekka, gerecht werden. Die Einrichtung der Grabfelder erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den muslimischen Gemeinden vor Ort, um eine kulturelle Sensibilität zu gewährleisten.

Herausforderungen im Bestattungsrecht

Trotz dieser Fortschritte gibt es bedeutende rechtliche Herausforderungen. Die islamischen Bestattungsriten stimmen oft nicht mit der deutschen Rechtslage überein. Nach muslimischer Tradition soll ein Leichnam innerhalb eines Tages beigesetzt werden, während das Thüringer Bestattungsgesetz eine Frist von mindestens 48 Stunden vorschreibt. Obgleich eine schnellstmögliche Bestattung angestrebt werden kann und Ausnahmen beim Gesundheitsamt beantragt werden können, bleibt die Einhaltung der traditionellen Bestattungsfrist in der Praxis oft schwierig.

Zusätzlich soll im Islam traditionell sarglos bestattet werden, was im Thüringer Gesetz grundsätzlich erlaubt ist. Allerdings stellen viele Friedhofssatzungen eine Hürde dar, da sie sarglose Bestattungen oftmals nicht zulassen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, den Sargdeckel nicht ganz geschlossen zu halten. Dies betont die Notwendigkeit, die Bestattungsbestimmungen besser auf die religiösen Bedürfnisse der muslimischen Gemeinschaft abzustimmen.

Die Problematik im deutschen Bestattungsrecht wird auch durch die zunehmende Zahl islamischer Friedhöfe und Grabfelder innerhalb Deutschlands verdeutlicht, die insbesondere in großen Städten errichtet werden. Muslime dürfen nicht an Orten beerdigt werden, an denen auch Andersgläubige bestattet sind, und Friedhöfe mit Statuen oder schmiedeeisernen Ornamenten sind für Muslime tabu. Die neue Entwicklung in Thüringen zeigt ein wachsendes Bewusstsein für die Bedürfnisse muslimischer Bestattungen und den Bedarf an weiteren islamischen Friedhöfen.