
Am 14. Januar 2025 läuft die Frist für die Beantragung der Briefwahl zur vorgezogenen Bundestagswahl, die am Sonntag, den 23. Februar 2025, stattfinden wird. Wie lokalkompass.de berichtet, sollten Wähler in Hagen ihren Antrag auf Briefwahl sofort nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung stellen, da die Wahlbenachrichtigungen bis spätestens Samstag, den 1. Februar, versendet werden. Um die Herausforderungen, die mit der Briefwahl einhergehen, zu meistern, empfiehlt die Stadt Hagen, diesen Prozess so früh wie möglich zu beginnen.
Der Antrag auf Briefwahl kann sowohl in Papierform als auch digital eingereicht werden. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der zu einem digitalen Antrag weiterleitet. Die Beantragung ist seit dem 13. Januar 2025 über die Internetseite der Stadt oder per E-Mail an briefwahl@stadt-hagen.de möglich. Bei der E-Mail-Antragstellung sind der Name, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum und die abweichende Versandadresse anzugeben. Wer den Antrag in Papierform einreichen möchte, kann dies in entsprechenden Briefkästen der Stadt Hagen tun. Die genannten Standorte sind: Rathaus I, Eingang Rathausstraße 11; Rathaus II, Eingang Berliner Platz 22; Amtshaus Boele, Schwerter Straße 168; Rathaus Hohenlimburg, Freiheitstraße 3; sowie der Briefkasten am Torhaus Haspe, Kölner Straße 1.
Fristen und Möglichkeiten der Stimmabgabe
Der Ablauf zur Beantragung der Briefwahl sieht vor, dass die Anträge bis Freitag, den 21. Februar, um 15 Uhr eingereicht werden können, wobei eine frühzeitige Antragstellung bis Mittwoch, den 19. Februar, um 12 Uhr empfohlen wird. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt am Donnerstag, den 6. Februar. Die Briefwahl kann dann auch in Bürgerämtern ohne Termin ab diesem Datum durchgeführt werden. Hierbei müssen jedoch die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis vorgelegt werden.
Die Frist für den Einwurf der ausgefüllten Briefwahlunterlagen endet am Sonntag, den 23. Februar, um 18 Uhr. Wahlberechtigte haben zudem die Möglichkeit, ihre Stimme am Wahltag in einem Wahllokal abzugeben. Für Fragen zur Briefwahl steht das Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02331/207-5555 zur Verfügung.
Zusätzlich zu den Informationen aus Hagen gibt es allgemeine Hinweise zur Briefwahl, die auf bundestag.de zu finden sind. Diese betreffen den verkürzten Briefwahlzeitraum und die zwei Möglichkeiten zur Stimmabgabe: Urnenwahl am Wahltag und Briefwahl. Wähler müssen ihre Unterlagen schnellstmöglich beantragen, ausfüllen und zurücksenden. Dabei ist wichtig, dass das Einwurfdatum für Wahlbriefe der 20. Februar ist und diese bis 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeindebehörde vorliegen müssen.