BrandenburgBrandenburg an der Havel

Wahlchaos oder sichere Stimmabgabe? Die wichtigsten Fristen zur Briefwahl!

Am 23. Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Die Wahlorganisation, die von Conny Thiele, der Sachgebietsleiterin für Statistik und Wahlen, erläutert wird, folgt dabei engen Fristen, die per Rechtsverordnung festgelegt sind. Im Vergleich zu regulären Wahlen sind diese Fristen verkürzt. Dies erfordert eine sorgfältige Planung für alle Wahlberechtigten, die an einer Briefwahl teilnehmen möchten.

In Brandenburg an der Havel beginnt die Briefwahl am 10. Februar 2025. Ein früherer Beginn ist in der Regel in den meisten der 299 Wahlkreise in Deutschland nicht möglich. Die Stimmzettel können erst gedruckt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind. Am 30. Januar 2025 entscheiden die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über eingereichte Beschwerden.

Wichtige Fristen und Informationen zur Briefwahl

Wähler haben ab dem 10. Februar 14 Tage Zeit, um ihre Wahlunterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr eingehen; spätere Einsendungen werden nicht berücksichtigt. Die Deutsche Post garantiert die rechtzeitige Zustellung von Wahlbriefen, die bis zum 20. Februar eingeworfen oder abgegeben werden.

Für maximale Sicherheit wird empfohlen, Wahlbriefe direkt bei der zuständigen Stelle abzugeben oder durch eine Vertrauensperson abgeben zu lassen. Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig bei der Gemeinde des Erstwohnsitzes beantragt werden. Ein Antrag ist entweder online oder schriftlich möglich, eine telefonische oder SMS-Anmeldung ist nicht zulässig.

Wahlberechtigte müssen beachten, dass eine Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich ist, jedoch hilfreich sein kann. Die Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor der Wahl und es wird empfohlen, diese möglichst frühzeitig zu beantragen. Stimmzettel werden ab dem 30. Januar 2025 gedruckt und versendet. Die Zeitspanne zwischen dem Erhalt der Unterlagen und dem Wahltag beträgt in der Regel 10 bis 12 Tage.

Im Ausland lebende Deutsche müssen sich bis zum 2. Februar 2025 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Der Wahlbriefumschlag muss zugeklebt und ohne Briefmarke (außer im Ausland) zurückgeschickt werden.

Ein verspäteter Eingang des Wahlbriefes, eine fehlende Unterschrift, ein fehlender Stimmzettel oder nicht zugeklebte Umschläge können dazu führen, dass die Stimme ungültig wird. In den letzten Wahlen zur Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nutzten über 50% bzw. 60% der Wähler die Briefwahl, wie auf SWR Aktuell erläutert wird.