
In vielen Gemeinden ist das Streuen von Salz auf Gehwegen verboten, um Umweltschäden zu vermeiden. Dennoch greifen einige Anlieger zu Streusalz, um Stürze zu verhindern. Diese Praxis hat im vergangenen Jahr zu über 200 Unfällen geführt, von denen viele Knochenbrüche und Kopfverletzungen zur Folge hatten. Besonders ein gefrierender Nieselregen hat in vielen Gebieten eine plötzliche Eisschicht verursacht, die zusätzliche Gefahren mit sich brachte. Einige Kommunen erlauben das Streuen von Salz allerdings nur bei dieser speziellen Wetterlage, wie SWP.de berichtete.
Es gibt jedoch starke Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Streusalz. Der Einsatz wird als schädlich für die Umwelt betrachtet, da er Bäume, Pflanzen, Tiere und Gewässer gefährden kann, wie das Umweltbundesamt erläutert. Außerdem verursacht er hohe Kosten für die Beseitigung der Schäden. Aufgrund dieser Umweltauswirkungen wird in den meisten Kommunen die Verwendung von Streusalz verboten, und im Falle eines Verstoßes können Bußgelder verhängt werden. Alternativ werden abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand empfohlen, um die Glätte nach den Schneefällen zu beseitigen.
Regeln zur Verwendung von Streusalz
Die gesetzliche Räumungspflicht legt fest, dass Gehwege in der Regel bis spätestens um 7 Uhr werktags geräumt werden müssen. Private Verwender von Streusalz haben meist nur in kritischen Bereichen Ausnahmen von den Verbotsregelungen. Zudem rät das Umweltbundesamt dazu, Schnee zeitnah mit Schippe und Besen zu entfernen, um gefährliche Eisbildungen zu vermeiden. Es wird auch empfohlen, nach der Schneeschmelze den eingesetzten Splitt zusammenzufegen und erneut zu verwenden. Bei der Nutzung von Streusalz ist zu beachten, dass es unterschiedliche Wirkungen hat, je nach eingesetztem Material, mit Natriumchlorid, Calcium- und Magnesiumchlorid, das bei Temperaturen bis -20 °C wirksam ist.