
Im Zusammenhang mit einem Waffenhandelsskandal hat die Polizei in zwei großen Durchsuchungen im Jahr 2024 eine enorme Menge an Waffen und Munition sichergestellt. Wie die Schwäbische Zeitung berichtete, durchsuchten das LKA und die Polizei eine Lagerhalle in Aixheim sowie das Privathaus eines 56-Jährigen in Mönchweiler. Dabei wurden über 1000 Waffen und Waffenteile sowie 1,5 Tonnen Munition beschlagnahmt. Der Beschuldigte, der dem Reichsbürgermilieu zugeordnet wird, sitzt seit Juli 2024 in Haft.
Der Mann wird wegen dreier Delikte angeklagt, darunter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz. Insbesondere wird ihm vorgeworfen, im April 2022 zwei Gewehre verkauft zu haben, die als Kriegswaffen gelten. Die erste Durchsuchung fand im März 2024 statt, gefolgt von einer weiteren im Juli 2024, bei der unter anderem funktionsfähige Pistolen und Messer sichergestellt wurden. Infolge dieser Ereignisse zog die Waffenbehörde der Stadt Spaichingen alle waffenrechtlichen Genehmigungen wegen Unzuverlässigkeit des Mannes ein.
Rechtliche Konsequenzen und anstehenden Gerichtstermine
Für den Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Der erste Verhandlungstermin ist für den 18. Februar 2025 in Rottweil angesetzt. Zudem wurde ein Antrag auf Durchsuchung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gestellt, um den Beschluss über die Beschlagnahme der Waffen zuzustellen. Die Homepage des Waffenhändlers wurde bereits gelöscht, jedoch sind Fotos der angebotenen Waffen noch auf Google sichtbar.
In einem weiteren Kontext wird die Gefahr, die von Personen aus dem Reichsbürgermilieu ausgeht, zunehmend anerkannt. Laut JurAcademy gibt es mehrere Fälle, in denen Behörden Waffenbesitzkarten von Mitgliedern dieser Bewegung widerrufen haben. Ein bekanntester Fall ist der von Kläger R, der als Anhänger der Reichsbürger-Szene angesehen wird. R hatte seit 2010 eine Waffenbesitzkarte, diese wurde jedoch wegen seiner unzuverlässigen Haltung widerrufen. Die Entscheidung der Behörde wurde vor Gericht angefochten, jedoch als rechtmäßig eingestuft, da R die verfassungsmäßige Ordnung nicht anerkennt.