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Elektronische Patientenakte: Ärztliche Bedenken und Datenschutzängste!

Die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) hat begonnen. 300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser in Franken, Hamburg und Teilen von Nordrhein-Westfalen testen die ePA im Versorgungsalltag. Während einige Fachleute die Vorteile der ePA betonen, äußert Dr. Martin Junker, ein Hausarzt im Kreis Olpe, Bedenken gegenüber der neuen Technologie.

Junker kritisiert vor allem, dass die ePA das Arzt-Patienten-Verhältnis gefährden könnte. Seine Hauptsorge ist, dass Unbefugte Zugang zu sensiblen Patienteninformationen erhalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt hierbei der Tatsache, dass Apotheker beim Einlesen der Krankenkassenkarte für drei Tage Zugang zu Inhalten der ePA haben könnten. Der Arzt betont, dass nur bestimmte Informationen, wie der Medikamentenplan, sinnvoll einsehbar sein sollten.

Bedenken bezüglich Datenschutz und Informationsmangel

Ein Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten erklärte, dass Patienten die Vorteile der ePA nur dann nutzen können, wenn sie keine Dokumente verbergen. Der Verein „Digitalcourage“ fordert differenzierte Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten in der ePA und hat diesbezüglich ebenfalls Kritik geübt. Junker bezeichnet die Heranführung an die ePA als „Zwangsteilnahme“ und bemängelt die fehlenden Informationen über die Risiken in den Aufklärungsbriefen der Krankenkassen.

Patienten müssen aktiv widersprechen, um keine ePA zu erhalten – ein sogenanntes Opt-out-Verfahren. Der Widerspruch kann schriftlich, online oder telefonisch erfolgen. Wer nicht widerspricht, erhält automatisch eine ePA, voraussichtlich nach der Bundestagswahl. Junker verteilt Widerspruchserklärungen in seiner Praxis und weist darauf hin, dass der Widerspruch jederzeit möglich ist und die Daten dann gelöscht werden. Die ePA wird bei ihrer Einführung leer sein und muss von den Patienten befüllt werden. Dennoch können Patienten auch nach einem Widerspruch später wieder zur ePA zurückkehren.

Zusätzlich zur Bedenkenäußerung durch Junker ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens laut [Behörden Spiegel](https://www.behoerden-spiegel.de/2023/11/23/datensicherheit-in-der-neuen-e-patientenakte/) verlangsamt. Der Bundestag arbeite an zwei Gesetzen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur. Während Sachverständige eine erhöhte Sicherheit durch die ePA befürworten, warnen politische Vertreter, unter anderem von der LINKEn und der AfD, vor einem potenziellen Missbrauch von Gesundheitsdaten.

Die ePA soll ab 2025 für alle Versicherten im Opt-out-Verfahren zugänglich sein, wobei der Widerspruch gegen die Nutzung der ePA barrierefrei gestaltet werden muss. Experten fordern auch, dass Patienten Einblick in ihre Akte erhalten und Korrekturwünsche äußern können. Der Gesetzesentwurf umfasst unter anderem ein digitales Medikationsmanagement sowie Telemedizin und digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).