
Ein Bauhelfer aus Osteuropa hat im Juli 2024 einen schweren Vorfall verursacht, als er mit einem Blutalkoholgehalt von nahezu drei Promille einen Unfall hatte. Trotz der Schwere des Vergehens, sowie seiner Vorgeschichte, kam der 52-Jährige um eine Gefängnisstrafe herum. Er war unter Bewährung aufgrund vorheriger Delikte und hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keine gültige Fahrerlaubnis. Nach dem Unfall setzte er seine Fahrt fort und stellte sich erst Stunden später der Polizei, wie idowa.de berichtete.
Es handelt sich bereits um die vierte Trunkenheitsfahrt innerhalb der letzten fünf Jahre des Mannes. Dennoch entschieden die Richter, ihm eine allerletzte Chance auf Besserung zu gewähren. Die rechtlichen Konsequenzen für Trunkenheitsfahrten sind in Deutschland sehr ernst. Laut anwalt.de wird bereits ab einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille von relativer Fahruntüchtigkeit ausgegangen, während ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt eine 0,0-Promille-Grenze.
Rechtliche Konsequenzen und Strafen
Die Strafen für Trunkenheitsfahrten variieren und können Geldstrafen, Freiheitsstrafen sowie den Entzug der Fahrerlaubnis umfassen. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen des Täters, während Freiheitsstrafen bei hohen Promillewerten oder wiederholten Verstößen bis zu einem Jahr betragen können. Verurteilungen, die Unfälle mit Personenschäden zur Folge haben, können sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Zudem drohen Entzüge des Führerscheins für Zeiträume von sechs Monaten bis fünf Jahren oder in schweren Fällen sogar eine dauerhafte Entziehung. Punkte in Flensburg können je nach Schwere des Vergehens ebenfalls zugefügt werden.
Angesichts dieser strengen Regulierungen wird betroffenen Fahrern geraten, sich schnell rechtlichen Rat einzuholen und keine Aussagen ohne anwaltliche Begleitung zu machen. Besonders wichtig ist auch, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie den Verzicht auf Alkohol, falls man plant, ein Fahrzeug zu führen.