Birkenfeld

Neuwahl für den Bundestag: Alles, was Sie zur Briefwahl wissen müssen!

Am 22. Januar 2025 wird die vorzeitige Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages in Idar-Oberstein abgehalten. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens Ende Januar an alle wahlberechtigten Bürger verschickt werden.

Der Wahltermin ist auf einen Sonntag festgelegt. Es ist wichtig, dass die Bürger nur in ihrem im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahllokal abstimmen können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Informationen zu dem zuständigen Wahllokal. Zur Stimmabgabe müssen die Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiger Personalausweis mitgebracht werden.

Details zur Briefwahl

Für die Briefwahl gelten verkürzte Fristen aufgrund des vorgezogenen Wahltermins. Wahlbriefe müssen entweder zur Stadtverwaltung geschickt oder dort persönlich abgegeben werden; eine Entgegennahme in den Wahllokalen ist nicht möglich. Die Postlaufzeiten müssen bei der Stimmabgabe per Briefwahl berücksichtigt werden.

Bereits jetzt können Briefwahlunterlagen beantragt werden, auch ohne vorherige Wahlbenachrichtigung. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab Anfang Februar möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen. Ein Online-Antrag für Briefwahlunterlagen kann über die Homepage der Stadtverwaltung gestellt werden. Anträge können ebenfalls per Post, Fax oder E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet werden. Ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung führt ebenfalls zum Online-Antrag.

Das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung in der Georg-Maus-Straße 2 wird ab Anfang Februar geöffnet sein, mit Bürozeiten von montags bis freitags sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag. Bei einer Anforderung der Briefwahlunterlagen per Post sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Weitere Auskünfte zur Bundestagswahl können über das Wahlamt per Telefon oder E-Mail eingeholt werden.

Die Bundestagswahl selbst findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt, wie [Bundestag.de](https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/briefwahl-1038062) berichtete. Es gibt zwei Wege der Stimmabgabe: entweder durch Urnenwahl am Wahltag oder durch Briefwahl. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl gibt es einen verkürzten Briefwahlzeitraum, wodurch wahlberechtigte Personen die Briefwahlunterlagen schneller beantragen, ausfüllen und zurücksenden müssen.

Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens Sonntag, den 2. Februar, versendet werden. Bei einer frühzeitigen Beantragung sollten die Briefwahlunterlagen bis spätestens Montag, den 10. Februar, verschickt werden. Das letzte Einwurfdatum für den Wahlbrief ist der Donnerstag, der 20. Februar, wobei die Wahlbriefe bis 18 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar, bei der Gemeindebehörde vorliegen müssen. Die Wahlbriefe können ohne Briefmarke innerhalb Deutschlands verschickt werden; im Ausland ist eine Frankierung erforderlich. Wahlberechtigte haben zudem die Möglichkeit, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, wenn sie den Wahlschein und einen Lichtbildausweis mitbringen.