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Tragischer Unfall in Steinfurth: Betrunkener Fahrer verurteilt!

Ein tragischer Unfall in Steinfurth kostete einem jungen Mann das Leben und führte zu einer Haftstrafe für den Fahrer, wie fnp.de berichtete. Der 33-jährige Angeklagte, ein ehemaliger Bad Nauheimer, wurde zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt, nachdem er unter Alkoholeinfluss einen fatalen Unfall verursacht hatte. Der Trunkenheitsfahrt ging ein gemütlicher Abend beim Dorffest in Ober-Mörlen voraus, bei dem der Angeklagte zwischen zehn und fünfzehn Gläser Baccardi-Cola konsumierte.

Nach dem Fest entschied sich der Angeklagte, zusammen mit Freunden mit dem Auto nach Hause zu fahren, obwohl er keinen Führerschein hatte. Um 5:45 Uhr startete die Gruppe mit dem Fahrzeug des Freundes. Während der Fahrt dokumentierte ein Video die betrunkene und übermütige Stimmung der Mitfahrer. Der Fahrer fuhr mit 109 km/h und führte riskante Manöver durch, bevor es in einer Linkskurve zur Katastrophe kam. Das Fahrzeug geriet außer Kontrolle und überschlug sich, wobei der Fahrzeughalter aus dem Wagen geschleudert wurde und tödliche Verletzungen erlitt.

Rechtliche Konsequenzen

Der Fahrer erlitt nur leichte Verletzungen, während zwei weitere Mitfahrer schwere Verletzungen davontrugen und weiterhin psychisch unter dem Vorfall leiden. Neben der fahrlässigen Tötung wurde der Angeklagte auch wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, während die Verteidigung eine Bewährungsstrafe beantragte, die jedoch abgelehnt wurde. Der Angeklagte ist zudem verpflichtet, 70 Prozent der Verfahrenskosten der Nebenkläger zu übernehmen.

In ähnlichen Fällen zeigt sich laut Haufe.de, dass auch ein schuldunfähiger Fahrer strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er alkoholisiert fährt, obwohl er mit einer späteren Fahrt rechnet. Der Gesetzgeber sieht bei schweren Vergehen, wie der fahrlässigen Tötung im Zustand der Fahruntauglichkeit, in der Regel keine Aussetzung der Freiheitsstrafe vor. Bei solchen Vorfällen wird die Wahrscheinlichkeit einer Versagung der Strafaussetzung aufgrund der Schwere der Folgen als hoch angesehen.