Rhein-Kreis Neuss

Kaarst ändert Grundbesitzabgaben: Das müssen Hausbesitzer wissen!

Am 23. Januar 2025 hat die Stadt Kaarst eine Anpassung der Grundbesitzabgaben beschlossen. Dies erfolgt im Zuge einer deutschlandweiten Reform der Grundsteuer, die im Jahr 2025 in Kraft tritt. Ab diesem Datum werden Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Kaarst Post von der Stadt erhalten, in der die neuen Regelungen erläutert werden, wie news894.de berichtete.

Der angepasste Hebesatz der Grundsteuer berücksichtigt insbesondere die Wertsteigerungen von Grundstücken, die früher am Stadtrand lagen und nun im Stadtzentrum liegen. Der Kaarster Stadtrat hatte bereits im Dezember 2024 eine neue Satzung beschlossen. Allerdings war eine Wiederholung des Beschlusses notwendig, da die Stadt die zuvor verabschiedete Satzung nicht bekannt gemacht hatte.

Reform der Grundsteuer und Hebesätze

Die neue Grundsteuerregelung, die 2025 in Kraft tritt, soll laut offiziellen Angaben „aufkommensneutral“ sein, ist jedoch nicht gesetzlich festgeschrieben. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, die Grundsteuer insgesamt zu erhöhen, ohne den Hebesatz anzupassen. Dies ergab eine Anfrage der AfD-Fraktion, bei der die Bundesregierung bestätigte, dass den Kommunen das Recht zur autonomen Festlegung der Hebesätze zusteht, wie finanztip.de erläuterte.

In verschiedenen deutschen Städten wurden bereits unterschiedliche Hebesätze veröffentlicht, wobei Berlin beispielsweise die Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent senkte, während Hamburg einen Anstieg von 540 auf 975 Prozent verzeichnete. Bremerhaven plant ebenso eine Erhöhung und viele Städte streben Transparenz in der Veröffentlichung der Hebesätze an, um den Bürgern einen Überblick über die kommunalen Regelungen zu ermöglichen.