
Ein Ehepaar aus dem Emsland hat den Anspruch auf Bürgergeld verloren, nachdem sie ein neues Haus gebaut haben. Das Jobcenter entschied, dass die finanzielle Hilfe zu Recht verweigert wurde, nachdem festgestellt wurde, dass die Familie nicht mehr bedürftig sei. Zuvor lebte das Paar in einem Haus am Stadtrand, während sie Bürgergeld bezogen. Sie hatten das alte Grundstück für mehr als 500.000 Euro verkauft. Das Landessozialgericht in Celle unterstützte die Auffassung des Jobcenters, dass das neue Haus, mit einer Wohnfläche von knapp 250 Quadratmetern für sieben Bewohner, zu groß sei, um als schützenswertes Vermögen betrachtet werden zu können.
Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Argumentation, dass Personen mit solch einem Eigentum ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren sollten. Ein Eilantrag des Ehepaars gegen den Bescheid des Jobcenters wurde abgelehnt. Sie hatten sich auf die gesetzliche Karenzzeit von zwölf Monaten berufen, in der Eigentum teilweise geschützt ist, jedoch kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine unerwartete Notlage vorlag. Die Familie gab als Grund für den Verkauf ihres alten Hauses an, dass die Entfernung zur Innenstadt zu groß gewesen sei, und wollte mit dem Neubau ihre Wohnsituation verbessern. Auch das [Celle Landessozialgericht](https://www.cz.de/lokales/celle-lk/celle/celle-familie-kassiert-buergergeld-und-baut-haus-fuer-590-000-euro-XARV7SZ45VHGJDX737IHGJN6QM.html) stellte klar, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein großes Einfamilienhaus gebaut haben.
Details zur Entscheidung
Das neue Hausgrundstück weist eine Wohnfläche von 254 Quadratmetern auf, und die Familie hat einen unbelasteten Wert von 440.000 Euro zur Verfügung, wobei der Verkehrswert des Hauses bei 590.000 Euro liegt und eine Grundschuld von 150.000 Euro verzeichnet ist. Das Landessozialgericht wies die Berufung auf die Karenzzeit zurück, da diese lediglich für vorübergehende Leistungen gedacht sei. Die Karenzzeit solle helfen, plötzliche Härten abzufedern, und nicht für langjährige Leistungsbezieher, die ihre Wohnsituation optimieren möchten, angewendet werden.