Freudenstadt

Ärger um neue Grundsteuer: Lahrer Eigentümer zeigen sich frustriert!

Der Unmut unter Grundstücks- und Immobilienbesitzern in Lahr steigt, nachdem sie neue Grundsteuerbescheide erhalten haben. Laut einem Bericht des Schwarzwälder Bote müssen einige Eigentümer bis zu das Zehnfache der bisherigen Steuer zahlen. Dies führt zu zahlreichen Anrufen verärgerter Bürger bei der Stadtverwaltung, die mit der Situation zu kämpfen hat. Am 10. Januar 2025 wurden die neuen Grundsteuerbescheide verschickt und die Reaktionen der Hauseigentümer sind vielfältig – es gibt sowohl massive Einsprüche von jenen, die nun weniger zahlen müssen, als auch von Frustrierten, die stark belastet wurden.

Die Änderungen in der Steuerberechnung sind Teil der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform in Deutschland, über die auch SWR Fernsehen berichtet. In Baden-Württemberg wird hierbei das Bodenwertmodell angewendet, das die Grundstücksgröße und aktuelle Bodenrichtwerte berücksichtigt. Diese Werte, die zuletzt vor drei Jahren festgelegt wurden, spiegeln verschiedene Faktoren wie Lage und Erschließung wider. Allerdings hat die Art des Gebäudes keinen Einfluss auf die Grundsteuerhöhe in diesem Bundesland.

Kritik an der Grundsteuerreform

Die Reform wird von Verbraucherschützern und dem Bund der Steuerzahler scharf kritisiert. Viele empfinden sie als ungerecht und ungenau. Während in Rheinland-Pfalz und dem Saarland das Bundesmodell zur Anwendung kommt, welches auch den Wert der Bebauung berücksichtigt, sehen sich Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg mit Herausforderungen konfrontiert. Dort müssen Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide nur bei falschen Berechnungen der Kommune erfolgen, was zu Unsicherheiten führt, denn auch bei möglichen Fehlern müssen die neuen Kreditbeträge erst einmal gezahlt werden.

Obwohl sich auch juristische Stimmen gegen die Reform erheben, halten die zuständigen Politiker wie Ministerpräsident Kretschmann vorerst an den Änderungen fest und wollen die Auswirkungen abwarten. Rechtsstreitigkeiten und ein Einfluss auf die Mietpreise sind unter den Gesichtspunkten der Reform nicht auszuschließen. Mieter haben keine Möglichkeit, die Grundsteuer direkt anzufochten, während Vermieter diese Kosten auf ihre Mieter umlegen können.