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Emsländer Familie verliert Bürgergeld nach Hausbau – Gericht urteilt!

Ein Ehepaar aus dem Emsland sieht sich mit dem Verlust seines Anspruchs auf Bürgergeld konfrontiert, nachdem es ein neues Haus gebaut hat. Das Landessozialgericht in Celle hat entschieden, dass das Jobcenter die finanzielle Unterstützung zu Recht verweigert hat. Nach dem Verkauf ihres alten Grundstücks für mehr als 500.000 Euro ist die Familie nach Auffassung des Gerichts nicht mehr bedürftig.

Die Familie lebte zuvor in einem Haus am Stadtrand und baute ein neues, deutlich größeres Haus näher zur Innenstadt. Mit einer Wohnfläche von knapp 250 Quadratmetern für sieben Bewohner wurde das neue Zuhause laut Gericht als nicht schützenswertes Vermögen betrachtet. Die Richter argumentierten, dass dieses Eigentum zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen werden müsse. Das Ehepaar beantragte in einem Eilantrag die Wiederherstellung des Bürgergeldanspruchs und verwies auf eine gesetzliche Karenzzeit von zwölf Monaten für Bürgergeldempfänger.

Gerichtsurteil und finanzielle Situation

Das Gericht wies den Eilantrag zurück, da keine unerwartete Notlage vorlag; die Familie hatte über Jahre hinweg staatliche Unterstützung erhalten. Laut den Informationen von [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Nach-Hausbau-Familie-im-Emsland-verliert-Buergergeld-Anspruch,buergergeld202.html) war das Ziel des Hausbaus eine Verbesserung der Wohnsituation, da die Entfernung zur Innenstadt als zu groß empfunden wurde.

[Cz.de](https://www.cz.de/lokales/celle-lk/celle/celle-familie-kassiert-buergergeld-und-baut-haus-fuer-590-000-euro-XARV7SZ45VHGJDX737IHGJN6QM.html) berichtet, dass das Landessozialgericht die Argumentation des Jobcenters bestätigte. Die Familie hatte ihr bisheriges Grundstück für 514.000 Euro verkauft, während sie Bürgergeld bezog. In der Entscheidung wurde klargestellt, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein großes Einfamilienhaus errichtet haben. Der aktuelle Verkehrswert des neuen Hauses beträgt 590.000 Euro, bei einer Grundschuld von 150.000 Euro verbleibt ein unbelasteter Wert von 440.000 Euro für die Familie.