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Strengere Cannabis-Grenzwerte: Experten warnen vor Mischkonsum am Steuer!

Aktuelle Diskussionen um Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr sorgen für Schlagzeilen. Experten fordern strengere Regelungen für Autofahrer, die Cannabis konsumieren, und äußern Kritik an den derzeitigen Bestimmungen. Nach der aktuellen Regelung dürfen Autofahrer mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut und weniger als 0,5 Promille Alkohol fahren, solange keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Dieses Thema wird auch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar ab dem 29. Januar behandelt, wo die Bilanz der neuen Regelungen gezogen wird.

Kirstin Zeidler, Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, warnt, dass der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis bereits in geringen Mengen die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen kann. Nach der Legalisierung von Cannabis für Volljährige am 1. April wurden die Verkehrsregeln entsprechend angepasst. Autofahrer, die mehr als 3,5 Nanogramm THC im Blut haben, müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Zudem drohen härtere Strafen beim zusätzlichen Konsum von Alkohol. Für Fahranfänger gilt eine Null-Toleranz-Regelung, weshalb der Führerschein meistens erst nach dem zweiten Verstoß entzogen wird. Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie spricht sich dafür aus, die Regelungen zur Fahrtüchtigkeit nach dem Konsum von Cannabis nachzuschärfen.

Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

Die Gefahren des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis werden ebenfalls thematisiert. Nach dem Konsum von Cannabis können sowohl geistige als auch körperliche Beeinträchtigungen auftreten, die das Fahren gefährden. Die allgemeine Promillegrenze für Alkohol im Blut liegt bei 0,5 Promille, wobei Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren mit einer Null-Toleranz-Regelung konfrontiert sind. Verstöße gegen diese Promillegrenze haben nicht nur Bußgelder zur Folge, sondern auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote.

Die neuen THC-Grenzwerte, die durch die Gesetzesänderung festgelegt wurden, liegen bei 3,5 ng/ml, was einer Wirkung von etwa 0,2 Promille entspricht. Für junge Menschen und Fahranfänger gilt sogar ein strengerer Grenzwert von 1,0 ng/ml. Es wird gewarnt, dass der Mischkonsum ein erhöhtes Gefahrenpotential birgt und in der Regel mit höheren Bußgeldern belegt wird. Auch wenn Konsum berauschender Substanzen oft im Fokus steht, kommt es immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr ohne vorherigen Konsum.