Herzogtum Lauenburg

Verpackungssteuer im Herzogtum: Gemeinden diskutieren erste Schritte!

Am 22. Januar hat das Bundesverfassungsgericht die Tübinger Verpackungssteuer genehmigt. Diese Steuer sieht Beträge von 50 Cent für Einwegverpackungen und -geschirr, wie Kaffeebecher und Pommes-Schalen, sowie 20 Cent für Einwegbesteck und Hilfsmittel, wie Strohhalme, vor. Verkaufsstellen, die Einwegprodukte vertreiben, sind verpflichtet, die Steuer zu zahlen. Der Hauptzweck dieser Steuer besteht darin, den Müll in Städten zu verringern und die Kosten für die Müllentsorgung zu reduzieren, wie LN Online berichtet.

In Ratzeburg wird die Initiative zwar begrüßt, doch Mark Sauer, Pressesprecher der Stadt, sieht keinen großen Bedarf für die Einführung der Verpackungssteuer. Die Gremien Ratzeburgs sollen darüber beraten, wobei Sauer anmerkt, dass die Steuer auch als allgemeines Deckungsmittel für den Haushalt, insbesondere in Bezug auf Reinigungskosten, dienen könnte. Im Gegensatz dazu lehnt Bürgermeister Dennis Gabriel von Büchen die Einführung ab, da er den Verwaltungs- und Kontrollaufwand als unverhältnismäßig zu den erwarteten Einnahmen empfindet. Gabriel kritisiert, dass die Steuer vor allem die Gastronomie belasten würde, während Supermärkte nicht erfasst seien.

Reaktionen und Alternativen in den Kommunen

Geesthacht plant laut einem Bericht von LN Online keine Verpackungssteuer, sondern setzt auf ein Projekt namens „Waste Watcher“, welches Abfallvergehen ahnden soll. Die Stadt führt zudem regelmäßige Aktionen zur Sensibilisierung für Sauberkeit durch, wie die Initiative „Sauberhaftes Geesthacht“. Im Jahr 2024 sollen zudem Taschenaschenbecher an Raucher verteilt werden, um die Menge an Zigarettenstummeln zu reduzieren.

Ein Gastronom aus Mölln, Helge Walter, äußert Bedenken zur geplanten Steuer und kündigt an, dass er sein Außer-Haus-Geschäft einstellen würde, sollte die Steuer eingeführt werden. Er hat bereits während der Pandemie auf Verpackungen aus Pappe umgestellt und berechnet seinen Kunden 50 Cent für die Verpackung. Walter berichtete zudem von sinkenden Gewinnspannen und einer verringerten Bereitschaft, Speisen zum Mitnehmen anzubieten.

Die Tübinger Verpackungssteuer, die jetzt durch das Bundesverfassungsgericht rechtlich bestätigt wurde, beinhaltet eine kommunale Steuer auf Einwegverpackungen für Essen und Getränke zum sofortigen Verzehr. Ihr Ziel ist es, die Verkäufe von Einwegverpackungen zugunsten von Mehrweglösungen zu reduzieren. Die Einführung solcher Steuern ist nicht neu; Kassel versuchte dies in den 90er Jahren, scheiterte jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht. In Tübingen, wo die Steuer 2022 in Kraft trat, wurde die Beseitigung von Einwegverpackungen zu einem jährlichen Kostenfaktor von etwa 700.000 Euro, wie Kommunalwiki feststellt.

Die erste Bilanz zeigt bereits positive Entwicklungen in Tübingen: Im Januar 2022 wurde weniger Abfall produziert als in gleichen Monaten vergangener Jahre, und die Zahl der Gastronomen mit Mehrwegangeboten hat sich vervierfacht.