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Gedenken in Thüringen: Veranstaltungen zum Nationalsozialismus am Wochenende

Am 25. Januar 2025 werden in Thüringen Gedenkveranstaltungen zum Nationalsozialismus abgehalten. Im Rahmen dieser Veranstaltungen findet am Montag, den 27. Januar 2025, eine Kranzniederlegung in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald statt. Die Zeremonie wird von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr am Gedenkort in Weimar durchgeführt. Geplant sind unter anderem ein Gang zum Gedenkort, eine Ansprache von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, sowie die Kranzniederlegung am Denkmal für die Opfer des KZ Buchenwald.

Ein weiterer Gedenkakt findet am Mittwoch, den 29. Januar 2025, im Thüringer Landtag statt. Dieser Gedenkakt ist zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr im Plenarsaal der Jürgen-Fuchs-Straße 1 in Erfurt angesetzt. Redner sind unter anderem Dr. Thadäus König, Präsident des Thüringer Landtags, Prof. Dr. Mario Voigt, Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, sowie die Shoah-Überlebende Ingeburg Geißler. Zudem wird es ein Gespräch mit Schülerinnen und Schülern der Mal- und Zeichenschule Weimar zu Projekten der Erinnerungskultur geben. Die Gedenkstunde wird im Livestream auf der Homepage des Landtags übertragen und ist in der Mediathek abrufbar.

Informationen zur Gedenkstätte Buchenwald

Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald bietet Besuchern verschiedene Möglichkeiten, sich mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Laut buchenwald.de sollte die empfohlene Aufenthaltsdauer in der Gedenkstätte mindestens drei Stunden betragen. Der Eintritt zur Gedenkstätte und zu den Ausstellungen ist kostenlos, während für zusätzliche Bildungsangebote Gebühren anfallen. Öffentliche Rundgänge kosten 7,00 € pro Person für Erwachsene und 3,00 € für ermäßigte Teilnehmer wie Schüler und Menschen mit Behinderung. Der Multimedia-Guide zur Gedenkstätte kostet 5 € pro Person.

Die Gastronomie vor Ort ist im Café Paul am Besucherparkplatz zu finden, jedoch gibt es aufgrund der Personalsituation eingeschränkte Öffnungszeiten. Besucher sollten zudem die Hausordnung beachten, die Störungen durch andere Besucher und Verstöße gegen Grundregeln regelt. Hunde sind nicht erlaubt, außer es handelt sich um Blindenführhunde und Assistenzhunde mit Kenndecke. Für Besucher mit Kindern unter 12 Jahren wird der Besuch in bestimmten Bereichen, wie im Museum und Krematorium, nicht empfohlen. Es wird angemessene Kleidung für die Gedenkstätte und Friedhof empfohlen, und wegen der Witterungsbedingungen sind warme Kleidung und festes Schuhwerk ratsam.