Erding

Rasant steigende Grundsteuer: Bürger in Erding müssen tief in die Tasche greifen!

Im Landkreis Erding hat die Einführung der neuen Grundsteuerbescheide zu erheblichen Erhöhungen der Steuerlast für Eigentümer geführt. Mit der Umstellung von einem Wert- auf ein Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer treten die ersten Bescheide in Kraft. Die Änderung betrifft vor allem Eigentümer großer Grundstücke, die nun höhere Beträge zahlen müssen.

Beispielsweise berichtet Winfried Eckert aus Erding von einer Erhöhung seiner Grundsteuer von 42 auf 99 Euro, sodass er nun 447 Euro zahlen muss. In Taufkirchen führte die Anpassung des kommunalen Hebesatzes von 320 auf 380 Prozent zu einer drastischen Erhöhung: Ein Wohnhausgebäude wird von 26,90 Euro auf 199,12 Euro belastet, und ein Nebengebäude von 23,62 Euro auf 485,64 Euro. Auch ein Leser aus Oberding meldete eine Erhöhung von 232 auf 429 Euro, obwohl der Hebesatz unverändert blieb. In Fraunberg müssen Bürger gar mit einer Erhöhung von 189,25 Euro, was einer Steigerung um 50 Prozent entspricht, rechnen. Die Änderungen sind Teil einer umfassenden Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat, was viele Bürger dazu zwingt, sich auf drastische Erhöhungen einzustellen.

Informationsbedarf und mögliche Schritte

Das Finanzamt führt derzeit Aufklärungsarbeit zur neuen Gesetzesreform durch. Amtsleiter Holger Raub betont, dass das neue System gravierend vom vorherigen abweicht. Bürger sind aufgerufen, ihre Wohnflächen und die im Bescheid eingetragenen Werte sorgfältig zu überprüfen. Fehler, wie die doppelte Angabe von Wohnflächen, können zu höheren Beträgen führen. Bei vermeintlichen Fehlern sollten sich Bürger an das Finanzamt wenden, während bei Erhöhungen des kommunalen Hebesatzes die Beschwerde an die Gemeinde gerichtet werden muss.

Zusätzlich erläutert eine Publikation von der Webseite des [Bundes der Steuerzahler](https://www.steuerzahler.de/publikationen/detail/was-tun-wenn-die-grundsteuer-erhoeht-wird/), dass die neuen Grundsteuerbescheide sorgfältig auf Fehler geprüft werden sollten, da viele Bürger mit dramatischen Steigerungen ihrer Grundsteuer rechnen müssten. Fehler können beim Finanzamt beantragt und nach entsprechender Prüfung korrigiert werden. Zudem wird geraten, Anträge auf Härtefallregelungen zu stellen, wenn die Steuerlast die Existenz bedroht.

Die Diskussion um die Grundsteuer und die Anpassungen ist damit auch weiterhin von Bedeutung für viele Bürger, die nun aktiv werden müssen.