
In Neunkirchen wird es auch weiterhin keine Flohmärkte an Sonntagen geben. Dies erklärte Bürgermeisterin Lisa Hensler (SPD) während der jüngsten Stadtratssitzung als Antwort auf eine entsprechende Anfrage. Während andere Kommunen im Saarland bereits ihre Genehmigung für Sonntag-Flohmärkte erhalten haben, bleibt Neunkirchen bei seiner Regelung.
Hensler wies darauf hin, dass es keine Weisung des Innenministeriums gibt, die die Genehmigung von Flohmärkten an Sonntagen untersagt. Dennoch betonte das Innenministerium im November 2022, dass die saarländischen Städte und Gemeinden die gesetzlichen Regelungen im Saarländischen Sonn- und Feiertagsgesetz beachten müssen. Das Ziel dabei war, eine landesweit einheitliche Vorgehensweise zu schaffen, die auch die Einhaltung der Regelungen und die Ahndung von Verstößen umfasst.
Gesetzliche Regelungen zu Flohmärkten
Nach dem Saarländischen Sonn- und Feiertagesgesetz sind an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen. Eine Ausnahme für Flohmärkte ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages hat angekündigt, sich mit dieser Thematik auseinandersetzen zu wollen, nachdem die Gemeinde Schiffweiler Anregungen gegeben hat.
Für nähere Informationen zu gesetzlichen Feiertagen im Saarland und den entsprechenden Regelungen besuchen Sie bitte saarland.de.
Die gesetzlichen Feiertage im Saarland umfassen unter anderem Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag und den 1. Weihnachtstag. An diesen Tagen sowie an Sonntagen gelten die oben genannten Bestimmungen zum Schutz der äußeren Ruhe.
Für weitere Informationen zur Entscheidung in Neunkirchen lesen Sie den Bericht der Saarbrücker Zeitung.