Biberach

Vorsorge leicht gemacht: Caritas startet wichtige Vortragsreihe!

Die Caritas wird am Mittwoch, den 5. Februar, eine Vortragsreihe mit dem Titel „Vorsorge und Du“ starten. Diese Reihe umfasst insgesamt zehn Onlineveranstaltungen, die jeden ersten Mittwoch im Monat von 18 bis 19:15 Uhr via Zoom stattfinden. Die Zielgruppe sind ältere Menschen, die Fragen zur Vorsorge haben, und die Veranstaltungen sollen durch Gespräche geordnet und geklärt werden.

Der erste Vortrag trägt den Titel „Mit Resilienz ins neue Jahr“ und wird von der Resilienztrainerin Daniela Wiesler gehalten. Weitere Themen, die in der Vortragsreihe behandelt werden, sind unter anderem „Gesund bleiben – natürlich vorbeugen“, „Bestattungsvorsorge – Erste Schritte im Trauerfall“ und „Letzte Hilfe – Umgang mit dem Thema Sterben“. Zudem werden essentielle Themen wie „Richtig Erben und Vererben – Testament erforderlich?“ und „Vorsorgevollmacht“ behandelt. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Patientenverfügung sowie das Thema „Risikofaktor Einsamkeit“ sind ebenfalls Teil des Programms.

Anmeldung und Teilnahme

Interessierte können sich unter www.caritas-testament.de, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0711/2633-1134 anmelden.

Im Zusammenhang mit der Thematik der Patientenverfügung gibt es wichtige gesetzliche Regelungen, die von der [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung) erläutert werden. Ein einwilligungsfähiger Volljähriger hat die Möglichkeit, schriftlich festzulegen, ob er bestimmten medizinischen Maßnahmen zustimmt oder diese ablehnt. Ein Betreuer oder Bevollmächtigter hat die Aufgabe zu überprüfen, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Patienten zutreffen.

Zusätzlich kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden, die eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers zu handeln. Eine Betreuungsverfügung ermöglicht es, eine Willensäußerung für das Betreuungsgericht abzugeben, falls eine Betreuung angeordnet werden sollte. Die [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/bundesaerztekammer/patienten/patientenverfuegung) hebt hervor, dass der Wille des Patienten in Bezug auf Einwilligungen zur Behandlung und Organspende rechtlich und ethisch maßgeblich ist und deshalb immer berücksichtigt werden muss.