
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat am 12. Dezember 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz zielt auf eine Verbesserung der Behandlungsqualität, eine flächendeckende medizinische Versorgung, die Effizienzsteigerung sowie den Bürokratieabbau. Insgesamt werden Bund und Länder in den nächsten zehn Jahren bis zu 50 Milliarden Euro in die Umsetzung der Reform investieren.
Der Transformationsfonds, welcher im Rahmen des KHVVG eingerichtet wurde, hat ein Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro und wird zur Finanzierung von Umstrukturierungsprozessen in Krankenhäusern genutzt. Diese sollen auf die Konzentration der akutstationären Versorgungskapazitäten abzielen. Geplante Maßnahmen beinhalten die Schließung von Krankenhäusern in Gebieten mit hoher Krankenhausdichte, den Abbau von Doppelstrukturen, sowie die Umstrukturierung in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen. Auch die Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen wird vorangetrieben. Die Laufzeit des Fonds erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2035.
Finanzierung und Kritik
Die Finanzierung des Transformationsfonds erfolgt aus mehreren Quellen. Bis zu 25 Milliarden Euro sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (gesetzliche Krankenversicherung) bereitgestellt werden. Die Bundesländer steuern ebenfalls bis zu 25 Milliarden Euro bei. Private Krankenversicherungsunternehmen haben zudem die Möglichkeit, sich an der Finanzierung zu beteiligen.
Die Gewerkschaft ver.di äußert jedoch Kritik an der geplanten Finanzierung. Sie bezeichnet die hälftige Finanzierung durch gesetzlich Versicherte als unsachgemäß und sozialpolitisch nicht vertretbar. Ver.di fordert, dass die Finanzierung des Transformationsfonds ausschließlich aus Steuermitteln, hälftig vom Bund und von den Ländern, geschehen sollte. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bisher keine Steuermittel zur Sicherung wirtschaftlich schwieriger Krankenhäuser bereitgestellt wurden. Auch die Forderung nach einer Berücksichtigung von persönlichen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung wird erhoben.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert Bedenken über den ökonomischen Druck, der von der Reform ausgehen könnte, was mögliche Krankenhausschließungen zur Folge haben könnte. Der GKV-Spitzenverband kritisiert zudem die hohen Umsetzungskosten sowie eine verfassungswidrige Finanzierung des Transformationsfonds.
Zusätzlich zur Einführung von 65 Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien umfasst das KHVVG auch Maßnahmen zur Ärztlichen Personalbemessung, um die Attraktivität der Krankenhäuser zu steigern. Die Vorgaben für Personal, apparative Ausstattung und Fachdisziplinen sollen für eine einheitliche Qualität der medizinischen Versorgung sorgen.
Um die Bürokratie zu reduzieren, sind auf strukturelle Prüfungen alle drei Jahre vorgesehen. Damit wird eine Vereinfachung und Reduzierung von Verwaltungsarbeiten angepeilt. Ver.di berichtete bereits, dass die Reform weitreichende Diskussionen zwischen Bund und Ländern seit Sommer 2022 nach sich gezogen hat, wobei mehrere Änderungsanträge berücksichtigt wurden.
Für die Förderung von speziellen Bereichen wie Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Universitätskliniken und Notfallversorgung sind zusätzliche Fördermittel vorgesehen. Die finanzielle Unterstützung für Krankenhäuser wird vor allem durch Vorhaltevergütungen, die 60% der Einnahmen ausmachen sollen, sichergestellt.
Weitere Informationen zur Reform und ihren Auswirkungen finden Sie bei Forum Verlag.