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Wahlen im Kreis Olpe: So geben Sie Ihre Stimme richtig ab!

Der Wahlkampf für die Bundestagswahl im Kreis Olpe hat begonnen. Die Kommunen, insbesondere die Gemeinde Wenden, sind auf den bevorstehenden Wahltermin gut vorbereitet. Wahlbenachrichtigungen wurden bereits versendet, allerdings sind noch nicht alle zugestellt worden. Die Zustellung soll jedoch in dieser Woche abgeschlossen sein.

Wähler im Kreis Olpe haben mehrere Optionen zur Stimmabgabe. Eine persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zugewiesenen Wahllokal möglich, wobei die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument erforderlich sind. Es gibt jedoch Änderungen bei den Wahllokalen in Wenden: Der Gasthof „Drei Könige“ bleibt geschlossen, sodass die Wahlbezirke in die Grundschule verlegt wurden. Zudem steht das Dorfgemeinschaftshaus in Möllmicke nicht zur Verfügung, weshalb der Kindergarten als Wahllokal genutzt wird. Römershagen wählt im Pfarrheim anstelle der Schützenhalle.

Möglichkeiten zur Briefwahl

Die Wahlbenachrichtigung informiert über das zuständige Wahllokal, wobei eine Stimmabgabe am Wahltag im Rathaus nicht möglich ist. Wähler, die eine Briefwahl in Anspruch nehmen möchten, können online oder mit einem beigefügten Formular einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen. Dringend empfohlen wird die Beantragung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 18. Februar. Ab dem 19. Februar wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen, um möglichen Verzögerungen durch die Post entgegenzuwirken.

Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig an das Rathaus zurückgesendet werden. Ab dem 8. Februar besteht zudem die Möglichkeit, das Rathaus aufzusuchen, um Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mit einem Wahlschein kann am Wahlsonntag in jedem Wahllokal im Kreis Olpe gewählt werden. In einem Sonderfall, wie bei akuter Erkrankung oder Verletzung, kann ein Bevollmächtigter einen Not-Wahlschein beantragen. Für die Wahl am 23. Februar in Wenden stehen bereits genügend Wahlhelfer zur Verfügung, die Obergrenze ist erreicht.

Wählen ist nur möglich, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wie die Bundeswahlleiterin berichtete, deutet der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung auf die Eintragung im Wählerverzeichnis hin. Es ist wichtig zu wissen, dass die Wahlbenachrichtigung nicht im Wahlraum vorgelegt werden muss, jedoch ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich ist. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, könnte nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sein. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Wahlvorstand die Person zurückweist, und diese kann nicht teilnehmen. Wer bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an die zuständige Gemeinde wenden und das Wählerverzeichnis einsehen, um mögliche Probleme zu klären.