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Streit um Windkraft: Bürgerbegehren in Stockelsdorf gestartet!

In Stockelsdorf war der Sitzungssaal im Rathaus am Dienstagabend bis auf den letzten Platz besetzt. Gäste aus der Umgebung, darunter Krumbeck, Arfrade, Dissau, Curau und Pohnsdorf, stellten Fragen zu den Windkraftplänen der Gemeinde. Die Themen umfassten Lärmschutz, Schattenwurf, Schallschutz, Artenschutz und Sicherheit. Die Hauptfrage, die die Anwesenden beschäftigte, war, warum die Verwaltung und die Politik von ihrem bisherigen Kurs abweichen, der einen weiteren Windenergieausbau ausschloss.

Bauamtsleiter Jan-Christian Ohm versicherte, dass es keine finanziellen Gründe für diesen Kurswechsel gebe. Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit stimmte einstimmig für eine Änderung der Flächennutzungspläne. In dieser Entscheidung wird ein Untersuchungsgebiet festgelegt, das dazu dient, zu klären, ob und wie viele Windkraftanlagen errichtet werden können. Ohm erläuterte, dass die Gemeinde entweder aktiv mitgestalten oder abwarten kann, was andere Gemeinden tun werden.

Erweiterte Handlungsspielräume

Ein entscheidender Punkt ist die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel, welche es der Gemeinde Stockelsdorf ermöglicht, Windkraftflächen selbst auszuweisen. Diese Klausel erlaubt die Planung von Windkraftanlagen außerhalb der vom Land vorgegebenen Vorranggebiete bis Ende 2027. Hierbei hat die Gemeinde Einfluss auf die Größe, den Standort und die Anzahl der Windenergieanlagen. Zudem sollen Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger und die Gemeindewerke Stockelsdorf geschaffen werden.

Klaus-Olaf Zehle aus Curau äußerte seine Enttäuschung über die vermeintlich unzureichende Berücksichtigung der Bürgerinteressen. Die Bürger haben daher beschlossen, über ein Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid zu gelangen. Für dieses Bürgerbegehren sind Unterschriften von 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger erforderlich. Zehle kündigte an, in Kürze mit der Unterschriftensammlung zu beginnen.

Die neue Regelung des § 245e Absatz 5 BauGB, die eine erweiterte Handlungsfreiheit für Kommunen bezüglich Windenergieprojekten schafft, bietet den Kommunen nun die Möglichkeit, unabhängig von regionalen Raumordnungsplänen Flächen für Windenergienutzung auszuweisen. Ziel dieser Vorschrift ist es, die Energiewende vor Ort zu beschleunigen. Wie auf wind-rat.de erläutert wird, bietet der Leitfaden konkrete Voraussetzungen für die Anwendung dieser Neuregelung und zeigt auf, wie Gemeinden einen eigenständigen Weg zur Flächenausweisung einschlagen können, auch wenn ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen ist.