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Freispruch für Syrer in Essen: Richter schockiert mit Gesetzeslücke!

Eine unfassbare Gerichtsentscheidung sorgt in Essen für Entsetzen! Ein 33-jähriger Syrer wurde vom Landgericht Essen freigesprochen, obwohl er beschuldigt wurde, seinem Bruder ein 12-jähriges Mädchen als Ehefrau vermittelt zu haben. Der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock erklärte, dass das deutsche Strafgesetzbuch für den Kauf und Verkauf einer Minderjährigen keine strafrechtlichen Normen vorsieht. Dies ist ein desaströses Signal für unsere Gesellschaft!

Die Geschichte beginnt 2015, als der Bruder des Angeklagten nach Essen kam. Ende 2021 wurde ihm laut der Anklage von seinem Bruder ein junges Mädchen aus Syrien als Ehefrau vermittelt. Dafür soll die Familie des Mädchens 2.000 Dollar erhalten haben. Doch im Juni 2024 dann der Schock: Der Bruder wurde für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 19 Fällen, darunter vier Vergewaltigungen, zu fünfeinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Während dieses erbarmungswürdigen Verfahrens fiel auf, dass der nun Freigesprochene keine Reue zeigte und weit entfernt von Mitgefühl war. Peter Hemmelrath von Achgut.com berichtete, dass sich der 33-Jährige vor Gericht auf die mangelnde Kenntnis über das Alter des Mädchens berief und dies von einem Imam erfahren haben wollte.

Das syrische Netzwerk in Deutschland

Spannend bleibt auch, wie es zu dieser abscheulichen Eingliederung in die syrische Community hierzulande kam. Die Beweisaufnahme des Prozesses zeigte, dass die beiden syrischen Großfamilien eng miteinander verflochten sind. Eine Hoffnung dieser „Ehe“ war wohl, den weiteren Familiennachzug nach Deutschland zu sichern. Das Mädchen selbst, das inzwischen 15 Jahre alt ist, verweigerte die Aussage, um ihren Vater in Syrien nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Dies wirft weitere Fragen über die Zustände und gesellschaftlichen Werte innerhalb solcher Einwanderergruppen in Deutschland auf.

Ein nicht enden wollender Rechtsstreit

Doch hier endet die Geschichte nicht. Sowohl das Urteil gegen den Bruder als auch der Freispruch gegen den Vermittler sind noch nicht rechtskräftig. Der Fall wird nun am Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter verhandelt. Besonders besorgniserregend ist die Aussage des Richters, dass das Strafgesetzbuch keine Norm für den Kauf und Verkauf von Minderjährigen vorsieht, ein Punkt, der möglicherweise als Einladung für ähnliche „Geschäfte“ betrachtet werden könnte. Der tragische Fall hat eine Diskussion darüber entfacht, wie kulturelle Praktiken und die Lücken in deutschen Gesetzen in Einklang gebracht werden können. Die Nachahmung solcher Fälle in der inzwischen großen syrischen Community in Essen ist zu befürchten.

Nicht nur Peter Hemmelrath, sondern auch viele andere Berichterstatter sind entsetzt darüber, wie diese Rechtssituation unbewusst als Aufforderung interpretiert werden könnte, kulturelle Eigenheiten ungebremst in Deutschland auszuleben. Der Richter merkte scharf an, dass der Freigesprochene mehr Mitgefühl für seine eigene Wohnsituation als für das junge Mädchen zeigte, dass er als Frau für seinen Bruder erwarb.