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Bad Dürkheim startet wichtigen Wärmeplan: So geht’s weiter!

Die Stadt Bad Dürkheim steht vor der Herausforderung, bis zum 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wie es im neuen Wärmeplanungsgesetz (WPG) festgelegt ist. Diese Vorgabe wurde gestern in einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Entwicklungsausschusses beschlossen, wobei der Entwurf des Wärmeplans zwischen dem 10. Februar 2025 und dem 12. März 2025 zur Einsichtnahme bereitgestellt wird.

Die Erstellung des Wärmeplans wird von Februar 2024 bis April 2025 durch das Büro Team für Technik durchgeführt. Während der Offenlage des Entwurfs haben Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die entweder schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift gebracht werden können. Diese Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen behandelt, wobei personenbezogene Daten anonymisiert in Drucksachen aufgeführt werden.

Details zur Einsichtnahme

Der Entwurf kann in der Stadtverwaltung Bad Dürkheim, Mannheimer Straße 24, im Foyer des Bürgerbüros eingesehen werden. Die Dienststunden für die Einsichtnahme sind:

  • Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 14:00 Uhr
  • Mittwoch: 07:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Eine Einsichtnahme außerhalb der Dienststunden ist nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Wärmeplan wird zudem auf der [Homepage der Stadt Bad Dürkheim](https://www.bad-duerkheim.de/rathaus-buergerservice/aktuelles/pressemeldungen/2025/januar/oeffentliche-bekanntmachung-der-stadt-bad-duerkheim/) veröffentlicht.

Für Fragen können die Klimaschutzmanagerinnen unter den Telefonnummern 06322 935-2132 oder -2133 sowie per E-Mail an klimaschutz@bad-duerkheim.de kontaktiert werden. Interessierte sollten beachten, dass die Stellungnahmen an die Stadtverwaltung gerichtet werden müssen und in der öffentlichen Diskussion behandelt werden.

Zusätzlich wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Dieses Gesetz fordert von Ländern, dass bis zum 30. Juni 2026 für Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern und bis zum 30. Juni 2028 für kleinere Gemeinden Wärmepläne erstellt werden. Ziel ist es, die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umzustellen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 zu erreichen, wie auf den [Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/kommunale-waermeplanung.html) berichtet wird.