EmdenFinanzen

Emdens Schuldenberg wächst: 2000 Bürger mit über 13 Millionen Euro in der Kreide!

Rund 2000 Bürger der Stadt Emden haben Schulden in Höhe von insgesamt 13,4 Millionen Euro. Diese Informationen wurden von Stefan Jakobs, dem Fachdienstleiter Finanzen, im städtischen Finanzausschuss bekannt gegeben. Die Schulden stammen hauptsächlich aus unbezahlten Gewerbesteuern, Bußgeldern und Falschparktickets.

Aktuell bearbeiten sieben Mitarbeiter der städtischen Vollstreckung 2990 Fälle. Es bestehen geringe Hoffnungen, dass das Geld zügig eingetrieben werden kann. Die Komplexität der Fälle führt dazu, dass sich einige Verfahren über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinziehen können. Ein Beispiel hierfür ist, dass Steuerschulden auch nach dem Tod des Verursachers bestehen bleiben, was die Eintreibung zusätzlich erschwert.

Steigende Fallzahlen und Eintreibungsmaßnahmen

Die Zahl der neuen Fälle steigt jährlich an. Im Jahr 2022 wurden 5920 neue Fälle erfasst, während im Jahr 2024 bereits 6488 neue Fälle hinzugekommen sind. Häufig beziehen sich mehrere Fälle auf eine Person, was die Differenz zwischen Fall- und Schuldnerzahl erklärt. Die Stadt steht vor der Herausforderung zu entscheiden, ob Innendienst- oder Außendienstmitarbeiter die Fälle bearbeiten sollen. Außendienstmitarbeiter erwiesen sich bisher jedoch als besonders erfolgreich im Eintreiben von Geldern und in der Förderung der Zahlungsmoral.

Von den 2990 Fällen sind 1115 beim Außendienst angesiedelt. In einigen Fällen wird Empfohlen, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, da die Schulden von Betroffenen zu hoch sind. Im Jahr 2024 mussten insgesamt 97 Emder Privatinsolvenz anmelden. Bislang gab es keine körperlichen Übergriffe, jedoch wurden verbale Auseinandersetzungen verzeichnet.

Das Vollstreckungsteam der Stadt Emden hat die Aufgabe, fällige Forderungen nach erfolglosen Mahnverfahren einzutreiben. Das Team besteht aus Innen- und Außendienstmitarbeitern, die Sachpfändungen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Zu den möglichen Vollstreckungsmaßnahmen gehören die Pfändung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, Lohn- und Kontopfändungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzanträge.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Inhaftierung eines Schuldners im Rahmen der Erzwingungshaft. Anmeldungen von öffentlich-rechtlichen städtischen Forderungen in Insolvenzverfahren erfolgen zentral über den Fachdienst Stadtkasse. Es ist wichtig zu beachten, dass Vollstreckungsmaßnahmen zusätzliche Gebühren nach sich ziehen, die vom Schuldner getragen werden müssen.