OberhavelUckermark

Schockierende Abzocke: Warnung vor gefälschter Wohngeld-Website!

Die Wohngeldstelle Uckermark warnt eindringlich vor der Website „online-wohngeld.de“. Diese Plattform ist nicht Teil der offiziellen Wohngeldstelle Uckermark und sollte daher nicht für die Beantragung von Wohngeld genutzt werden. Seriöse und kostenfreie Anträge können über die offizielle Seite www.uckermark.de/wohngeld gestellt werden. Alternativ können Anträge auch in den Stadtverwaltungen von Prenzlau und Schwedt direkt bei den Wohngeldstellen eingereicht werden.

Die persönliche Antragstellung ist während der Öffnungszeiten möglich, und im Bedarfsfall kann ein entsprechendes Formular auch per Post zugesendet werden. Für weitere Informationen steht die Wohngeldstelle unter der Telefonnummer 03984 701150 zur Verfügung. Die Website „online-wohngeld.de“ erhebt eine Gebühr von 29,99 Euro für ihren Onlineservice zur Beantragung von Wohngeld, wobei die Beantragung tatsächlich kostenfrei und nur bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde möglich ist, wie Verbraucherzentrale berichtet.

Problematik mit online-wohngeld.de

Die Website online-wohngeld.de bietet Nutzern die Möglichkeit, einen Wohngeldantrag zu stellen. Nach der Antragstellung erhalten Nutzer:innen eine Rechnung über 29,99 Euro, doch der Antrag wird nicht an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Stattdessen landen die Anträge beim Bauministerium (BMWSB), welches nicht für deren Bearbeitung zuständig ist. Laut Informationen der Verbraucherzentrale hat das BMWSB bereits tausende Anträge erhalten, die fälschlicherweise an die falsche Stelle gesendet wurden.

Der Betreiber der Website, die SSS-Software Special Service GmbH, erstellt „formlose fristwahrende Erstanträge“, die jedoch nicht fristwahrend sind. Zudem wird der Preis von 29,99 Euro bei normaler Bildschirmauflösung nicht deutlich wahrgenommen und nicht in unmittelbarer Nähe des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ angezeigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Anbieter wegen unzureichender Informationen abgemahnt und prüft die Möglichkeiten einer Unterlassungsklage sowie einer Sammelklage zur Rückforderung des Geldes. Nutzer:innen, die betroffen sind, können sich bei einer möglichen Sammelklage beteiligen.