Krefeld

Schockierende Gewalt: Willicher vor Gericht wegen schwerer Übergriffe!

In einer aktuellen Verhandlung am Krefelder Landgericht muss sich ein 34-jähriger Willicher wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung in vier Fällen verantworten. Der Angeklagte sieht sich zudem dem Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung ausgesetzt, wie die WZ berichtet.

Ein zentraler Vorwurf beinhaltet Bildaufnahmen des Intimbereichs einer Person sowie einen gewaltsamen sexuellen Übergriff. Im Frühjahr 2020 soll der Beschuldigte in einer Krefelder Wohnung mit einer Flasche Haarspray und einem Feuerzeug mindestens 15 Mal eine Flamme auf das nackte Bein seiner damaligen Lebensgefährtin gerichtet haben, was zu Brandblasen führte. Die mutmaßliche Geschädigte bestätigte diese Anschuldigungen im Zeugenstand.

Vorwürfe von Ex-Freundinnen

Eine 31-jährige Ex-Freundin des Angeklagten berichtete im Streit über einen Vorfall im Juli 2023. Sie gab an, dass er sie über die Brüstung ihres Balkons gehoben und mit dem Tod bedroht habe. Des Weiteren sei sie von ihm mit einem Hammer geschlagen und sexuell genötigt worden. In einem weiteren Vorfall soll er sie unter dem Vorhalt eines Messers gezwungen haben, ihm die PIN-Nummer ihrer EC-Karte zu übergeben. Die Ex-Freundin erklärte, vor der Beziehung mit dem Beschuldigten keine Gewalterfahrungen gemacht zu haben. Ihre positive Beziehung habe sich aufgrund von Drogen- und Alkoholkonsum des Angeklagten verschlechtert.

Der Angeklagte hat die körperlichen Übergriffe weitgehend eingeräumt, bestreitet jedoch die sexuellen Übergriffe. Das Verfahren wird am 3. Februar fortgesetzt, wo voraussichtlich ein Urteil fallen soll.

Die Schwere der Vorwürfe wird durch die Definition räuberischer Erpressung unterstrichen. Diese stellt die Erpressung unter Gewalt oder Drohung mit allergrößter Gefahr für Leib oder Leben dar. Nach den Erläuterungen auf strafverteidigung-roth.de schützt der Tatbestand sowohl das Eigentum als auch die persönliche Freiheit des Opfers. Die Strafe kann in minder schweren Fällen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe liegen, wobei bei erhöhten Qualifikationen die Mindestfreiheitsstrafe deutlich ansteigt.