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Prozess gegen ehemalige RAF-Terroristin: Klette vor Gericht!

Die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette sitzt seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Ab dem 25. März 2025 wird sie sich wegen 13 Raubüberfällen und versuchten Mordes vor dem Landgericht Verden verantworten müssen. Der Prozess wird im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle stattfinden, da der Platz im Landgericht Verden nicht ausreicht.

Klette wird versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit vielen Jahren gegen Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkard Garweg. Klette wurde Ende Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen, wo sie unter falschem Namen lebte. Ein Gericht hat bereits im November 2024 die Anklage gegen sie erhoben.

Vorwürfe wegen Raubüberfällen und versuchten Mordes

Die Verbrechen, für die Klette verantwortlich gemacht wird, sollen zwischen 1999 und 2016 in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein begangen worden sein. Insgesamt wird der Betrag von 2,7 Millionen Euro, der bei diesen Überfällen erbeutet wurde, angegeben. Die Ermittler betonen, dass die Taten keinen terroristischen Hintergrund hatten.

Bei den Überfällen wurden die Opfer häufig mit Schusswaffen oder Elektroschockern bedroht, während Klette oft als Fahrerin des Fluchtautos fungierte. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird auch der Vorwurf des versuchten Mordes im Zusammenhang mit einem Überfall in Stuhr im Juni 2015 umstritten diskutiert. Bei diesem Überfall wurde auf einen Geldtransporter geschossen, jedoch blieben die Geldboten unverletzt. Während die Staatsanwaltschaft die Schüsse als Mordversuch einstuft, sieht das Landgericht nur einen geringen Tatverdacht.

Zusätzlich wird Klette Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen; in ihrer Wohnung fanden die Ermittler eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate. Klette befindet sich seither im Frauengefängnis in Vechta, wo die Untersuchungshaft einmal verlängert wurde. Der Bundesgerichtshof untersagte im Oktober 2024 ehemaligen RAF-Mitgliedern, Klette zu besuchen, um Fluchtabsprachen zu verhindern.

 

Parallel zu diesen Verfahren bestehen Haftbefehle gegen Klette, Staub und Garweg wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Die Bundesanwaltschaft erhebt gegen Klette Vorwürfe wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen Februar 1990 und März 1993. Da die Mitgliedschaft in der RAF verjährt ist, ist die Bundesanwaltschaft für diese Ermittlungen zuständig. Eine weitere Anklage in diesem Zusammenhang wird in naher Zukunft erwartet, die jedoch getrennt von dem Verfahren vor dem Landgericht Verden behandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft bekräftigte, dass die Anklage gegen Klette, die mittlerweile 66 Jahre alt ist, auch den unerlaubten Waffenbesitz, versuchten und vollendeten schweren Raub umfasst. In ihrer Wohnung wurden nicht nur Waffen, sondern auch Bargeld und Gold gefunden. Die Verteidigung hat die Anklage als mangelhaft kritisiert, insbesondere hinsichtlich des Vorwurfs des versuchten Mordes, während die Unschuldsvermutung gilt. Es wird mit einem großen Verfahren und zahlreichen Nebenklägern gerechnet, jedoch wird die Entscheidung über die Zulassung der Anklage voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr getroffen.