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Messerangriff auf Schüler: Ermittlungen gegen mögliche Mitwisser!

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Ermittlungen eingeleitet, nachdem ein 13-Jähriger am 7. Januar im bayerischen Schnelldorf einen 14-Jährigen mit einem Messer in den Hinterkopf stach. Nach dem Vorfall, der in einem Schulumfeld stattfand, wurde das Opfer verletzt ins Krankenhaus gebracht, konnte jedoch am selben Tag entlassen werden. Der Täter informierte selbst die Polizei über seine Tat, die wegen seiner Minderjährigkeit nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) untersucht nun die Hintergründe des Vorfalls, insbesondere das Motiv des Täters und mögliche Mitwisser. Experten schließen nicht aus, dass ein extremistischer Zusammenhang vorliegt, da der Jugendliche seine Tat über den Messengerdienst Telegram mehrfach angekündigt hatte. Wenige Minuten vor dem Angriff erneuerte er im Internet seine Drohung. Die beiden Jungen, die sich vor dem Vorfall nicht kannten, stehen im Fokus der Ermittlungen, wobei die Staatsanwaltschaft Ansbach das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit des Täters einstellte.

Ermittlungen zu Telegram

Die Ermittlungen werfen auch ein Schlaglicht auf die Rolle von Telegram in Bezug auf Straftaten. Wie tagesschau.de berichtete, hat der Messengerdienst deutschen Ermittlern wichtige Informationen zur Aufklärung schwerer Straftaten bisher verweigert. Insbesondere nach der Festnahme seines Gründers Pawel Durow in Frankreich, der Beihilfe zu Cyberkriminalität und mangelnder Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen wird, könnte sich die Haltung von Telegram gegenüber den deutschen Behörden ändern.

In der Vergangenheit hatte Telegram eine Anonymität zugesichert und kooperierte nicht mit Behörden. Im Jahr 2024 zahlten sich jedoch das Engagement des Bundeskriminalamts (BKA) und die damit einhergehenden Anfragen aus; so wurden 53 Anfragen zu IP-Adressen und Telefonnummern beantwortet, die 115 Nutzer betrafen. Telegram hat seine Datenschutzrichtlinien überarbeitet und reagiert mittlerweile auf Notfallersuchen, insbesondere bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben.