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Jagd-Unfall im Harz: Mann schießt Jagdgenossen in Notwehr!

Ein Vorfall während einer Jagd im Harz hat zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geführt, die nun vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wurde. Im Jahr 2020 war ein Mann in Drei Annen Hohne unterwegs zur Jagd, als es zu einem schrecklichen Unfall kam. Während der Fahrt mit einem Auto übergab er einem Jagdgenossen, der auf dem Beifahrersitz saß, ein geladenes Gewehr, welches versehentlich einen Schuss abgab. Dieser Schuss verletzte den Oberschenkel des Beifahrers schwer und führte zu lebensbedrohlichen Verletzungen, von denen der Jagdgenosse sich jedoch mittlerweile erholt hat.

Der 26-Jährige, der damals bereits eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jagdschein besaß, hatte das Gewehr vorzeitig mit Munition geladen. Im März 2022 geriet der Mann erneut in das Visier der Polizei, als er ohne Führerschein eine Polizeikontrolle ignorierte und eine rote Ampel überfuhr. Eine anstehende Berufungsverhandlung wird sich mit den schweren Vorwürfen der illegalen Jagd befassen, bei denen er 33 Rehe und zwei Damwild geschossen haben soll. Dafür wurde er bereits zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein konkreter Termin für die Berufungsverhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Rechtliche Grundlagen für Waffenbesitz und -entzug

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Besitz von Waffen in Deutschland, wie in einem Artikel von Anwaltssuche beschrieben, legen fest, unter welchen Umständen ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte entzogen werden kann. Zentrale Gründe sind beispielsweise Waffenmissbrauch, Nötigung im Straßenverkehr oder die Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Gruppen.

Ein Waffenschein ermöglicht das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit, während eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. Für den Erhalt eines Waffenscheins müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, die eine Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, persönliche Eignung sowie den Nachweis der Sachkunde umfassen. Bei Verurteilungen zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr kann der Entzug einer Waffenbesitzkarte die Folge sein. Zudem können bereits geringfügige Verstöße, wie eine unsichere Aufbewahrung von Waffen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellen und zu einem Entzug der Berechtigungen führen.