Donnersbergkreis

Sicherheitsdienst vor Rathaus nach gewaltsamem Vorfall eingesetzt!

Der untere Eingang des Rathauses in Kirchheimbolanden wird ab sofort für Bürger gesperrt. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem ein Vorfall am Sozialamt für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen sorgte. Ein junger Mann versuchte außerhalb der Öffnungszeiten gewaltsam Zugang zum Sozialamt zu erhalten. Dabei schlug er die Türklinke ab und trat gegen die geschlossene Glastür, da er Geld abholen wollte, das bereits an seinen Betreuer ausgezahlt worden war.

Die Mitarbeiter des Sozialamtes fühlten sich durch die aggressive Aktion des Mannes bedroht und riefen um Hilfe. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert, die den Mann in Gewahrsam nahm. Er ist jedoch mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Die Verbandsgemeinde hat Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Die Sicherheit der Mitarbeiter und Bürger hat laut Verbandsbürgermeisterin Sabine Wienpahl oberste Priorität. Wienpahl steht in Austausch mit der Polizei, um mögliche weitere Maßnahmen zu besprechen. Für die Mitarbeiter wurden zudem psychologische Betreuungsmöglichkeiten durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) organisiert.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen und Zugangsbeschränkungen

Für die nächsten 14 Tage wird ein Sicherheitsdienst im Eingangsbereich des Rathauses eingesetzt. Der Zugang zum Rathaus ist ab sofort nur über den oberen Eingang „Neue Allee 2“ möglich. Die Verbandsbürgermeisterin betont die Wichtigkeit der Sicherheit für alle Anwesenden im Rathaus und die entsprechenden Vorkehrungen, die getroffen werden müssen, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, wie die Rheinpfalz berichtete.

Zusätzlich wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Opfer von Gewalttaten hingewiesen. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gelten bis zum 31.12.2023. Ab 2024 tritt das Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) in Kraft. Die Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert darüber, welche Hilfen und Leistungen für Opfer von Gewalttaten in Deutschland zur Verfügung stehen. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat wurden und gesundheitliche Schädigungen erlitten haben, sowie Deutsche und rechtlich gleichgestellte EU-Bürger, sofern die Gewalttat im Ausland stattgefunden hat, wie in der Veröffentlichung des BMAS detailliert nachzulesen ist.