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Prozess gegen Killer von Mannheim: Islamprediger oder Mörder?

In einem aufsehenerregenden Prozess wird sich ab dem 13. Februar 2025 ein 25-jähriger afghanischer Asylbewerber, Sulaiman A., vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten müssen. Ihm werden Mord und versuchter fünffacher Mord zur Last gelegt, nachdem er am 31. Mai 2024 in Mannheim einen Polizeibeamten getötet und fünf weitere Personen verletzt hatte.

Wie bnn.de berichtete, ereignete sich der Angriff während einer islamkritischen Kundgebung des Vereins „Bürgerbewegung Pax Europa“ (BPE). Sulaiman A. griff dabei den Hauptredner, Michael Stürzenberger, mit einem großen Jagdmesser an. In einem Tumult, der sich nach dem Angriff entwickelte, stach Sulaiman A. auch einem Polizeibeamten, Rouven Laur, von hinten in den Kopf und Oberkörper, was zu dessen Tod zwei Tage später im Krankenhaus führte. Die weiteren Opfer erlitten schwerwiegende und potenziell lebensgefährliche Verletzungen.

Hintergrund und Ermittlungen

Die Bundesanwaltschaft übernahm am 3. Juni 2024 die Ermittlungen, da Anzeichen für Sympathien des Angeklagten für die terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorlagen. Laut generalbundesanwalt.de wurde festgestellt, dass Sulaiman A. in den vergangenen zehn Jahren zunehmend Gefallen an den Ideologien des IS fand und plante, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige in Deutschland zu verüben.

Sulaiman A. war seit 2013 in Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2014 abgelehnt, jedoch galt er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling mit einem Abschiebeverbot. Vor dem Vorfall lebte er mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kindern in Heppenheim und war der Polizei nicht bekannt. Seit dem 18. Juni 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft, nachdem er wegen einer bei der Tat erlittenen Schussverletzung intensiv-medizinisch behandelt werden musste.

Die Anklage umfasst neben Mord und versuchtem Mord auch gefährliche Körperverletzung. Es wird von niedrigen Beweggründen und in zwei Fällen von Heimtücke ausgegangen. Bei einer Verurteilung droht Sulaiman A. eine lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“.