GothaSuhlThüringen

Letzte Frist: Neue IBAN für Thüringer Steuerzahler dringend beachten!

Steuerpflichtige in Thüringen sind aufgefordert, besondere Sorgfalt bei ihren Zahlungen an das Finanzamt walten zu lassen. Wie Thüringen24 berichtete, werden ab Ende März 2025 keine Zahlungen mehr auf das frühere Konto der ehemaligen Finanzkasse Suhl möglich sein. Nach der Neuorganisation der Zentralfinanzkassen zum 1. April 2022 wurde die Finanzkasse in Suhl aufgelöst und in die des Finanzamtes Gotha integriert.

Die alte Bankverbindung der Finanzkasse Suhl war zwar vorübergehend weiterhin gültig, jedoch ist nun die letzte Frist zur Nutzung dieser Kontodaten gekommen. Ab April 2025 werden alle Überweisungen auf das alte Konto abgelehnt, was für Steuerpflichtige finanzielle Konsequenzen in Form von Mahngebühren und Verzugszinsen nach sich ziehen kann.

Wichtige Informationen zur neuen Bankverbindung

Steuerpflichtige müssen besonders darauf achten, ihre Daueraufträge zu überprüfen, insbesondere die letzten drei Ziffern der IBAN, die 5 8 6 lauten müssen. Die seit April 2022 gültige Bankverbindung für das Finanzamt Gotha ist wie folgt:

  • Bank: Landesbank Hessen-Thüringen
  • BLZ: 820 500 00
  • IBAN: DE53 8205 0000 3001 1115 86

Zusätzlich haben die Finanzämter in Thüringen seit April 2022 auch angekündigt, dass die Zahlungsanweisungen auf Steuer- und Abrechnungsbescheiden die geänderte Bankverbindung enthalten. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass alle Steuerzahler aus den Städten Suhl sowie den Landkreisen Sonneberg und Hildburghausen pünktlich ihre Zahlungen leisten und eventuelle Komplikationen vermeiden.

Die Situation wurde auch von Thüringen Finanzen aufgegriffen, wo die Steuerpflichtigen gebeten werden, alle Überweisungen gründlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie die korrekten Kontodaten verwenden. Ein Verstoß könnte gravierende finanzielle Folgen haben.