Erlangen

Raser auf der A3: Lkw-Fahrer unter Druck wegen Kennzeichen-Trick!

In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2025 führte die Polizei auf der A 3 bei Höchstadt eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Im Baustellenbereich zwischen Pommersfelden und Höchstadt-Ost wurde ein Autofahrer mit einem Mercedes AMG 63 festgestellt, der mit 154 km/h unterwegs war, während die zulässige Höchstgeschwindigkeit nur 80 km/h betrug. Somit übertraf er die erlaubte Geschwindigkeit um 74 km/h. Der Fahrer musste eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich hinterlegen.

Darüber hinaus wurde ein Lkw-Fahrer mit 112 km/h gemessen, wobei das Kennzeichen auf dem Messbild zunächst kaum erkennbar war. Nach dem Anhalten des Lkw war das Kennzeichen jedoch wieder klar lesbar. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass der Fahrer eine Klappvorrichtung am Kennzeichen angebracht hatte, die vom Führerhaus aus bedienbar war. Eine Auswertung des Fahrtenschreibers offenbarte Geschwindigkeiten bis zu 124 km/h. Für Lkw beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 80 km/h. In diesem Fall wurde ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs eingeleitet, und auch hier musste eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich gezahlt werden. Zudem musste der Fahrer aufgrund der erreichten maximalen Lenkzeit eine Ruhepause einlegen.

Rechtliche Konsequenzen bei Geschwindigkeitsverstößen

Geschwindigkeitsverstöße, wie sie auf der A 3 festgestellt wurden, führen laut [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/geschwindigkeitsueberschreitung/) zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls Fahrverboten. Der Bußgeldkatalog sieht für innerörtliche Verstöße unter anderem Folgendes vor: Bei einer Geschwindigkeit von 21 bis 25 km/h über dem Limit sind 115 Euro und ein Punkt fällig, während bei einer Überschreitung von 41 bis 50 km/h ein Bußgeld von 400 Euro und zwei Monate Fahrverbot drohen. Dies gilt ebenfalls für außerorts gewonnene Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Zusätzlich führen Geschwindigkeitsüberschreitungen über 25 km/h innerhalb eines Jahres zu weiteren Strafen. Fahrer können über einen Anhörungsbogen über ihren Verstoß informiert werden, und bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide kann das Amtsgericht zur Klärung des Falls hinzugezogen werden. Wichtig ist auch, dass der Fahrer innerhalb von drei Monaten nach dem Verstoß ermittelt werden muss, da der Verstoß sonst verjährt.