Flensburg

Doppelte Briefwahlunterlagen in Flensburg: Aufregung für 49 Bürger!

Die Stadt Flensburg hat am 11. Februar 2025, um 10:25 Uhr, bekannt gegeben, dass 49 Bürgerinnen und Bürger doppelte Briefwahlunterlagen erhalten haben. Laut Stadtsprecher Clemens Teschendorf betrifft dieser Fehler ausschließlich eine Charge im Stadtteil Mürwik. Die doppelten Wahlscheine werden für ungültig erklärt, und die betroffenen Bürger werden mit neuen Wahlscheinen versorgt.

Bislang wurden insgesamt rund 15.000 Wahlscheine für die Briefwahl ausgestellt, und die Untersuchungen haben ergeben, dass dieser Vorfall lediglich in diesem spezifischen Fall aufgetreten ist. Der Grund für diesen Fehler sind falsche Einstellungen beim Bedienen des Druckers, die zu den doppelten Ausgaben führten, wie [ndr.de](https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Stadt-Flensburg-verschickt-Stimmzettel-doppelt,regionflensburgnews2346.html) berichtete.

Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen

Für die Beantragung von Wahlscheinen gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Antragstellung kann persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfolgen, oder schriftlich über einen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Darüber hinaus besteht die Option, einen elektronischen Antrag zu stellen, sofern dies angeboten wird, zum Beispiel per Online-Antrag oder E-Mail. Es ist ebenfalls möglich, dass eine vertretungsberechtigte Person die Unterlagen mit einer schriftlichen Vollmacht abholt. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen für den Antrag erfüllt sein: der Antragsteller muss wahlberechtigt für die betreffende Wahl sein und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sollte der Antrag für eine andere Person gestellt werden, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Die Fristen zur Beantragung sind klar definiert: Die Wahlbenachrichtigung muss spätestens drei Wochen vor dem Wahltag erteilt werden, und der Wahlschein muss bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag um 18:00 Uhr beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Ein neuer Wahlschein kann bis zum Tag vor dem Wahltag um 12:00 Uhr beantragt werden, sollten die ursprünglichen Unterlagen nicht erhalten worden sein, wie [flensburg.buergerportal.sh](https://flensburg.buergerportal.sh/buergerportal/zustaendigkeitsfinder/vorgang/briefwahl-beantragen-2908) erläuterte.