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Steuervorteil für Vermieter: Baden-Württembergs neue Mietpolitik!

In Baden-Württemberg wird die Mietpreisbremse bis Ende 2025 für 89 Städte verlängert. Dies wurde von der Bauministerin Nicole Razavi (CDU) bekannt gegeben. Der Hintergrund der Verlängerung liegt im Aus der Ampelregierung in Berlin und der damit verbundenen Unsicherheit über zukünftige Regelungen. Die Mietpreisbremse erlaubt eine Mieterhöhung bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf höchstens 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Razavi schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Mietpreisbremse durch einen Steuervorteil für Vermieter zu ersetzen. Der Vorschlag umfasst eine Steuerbefreiung für private Vermieter, die Wohnraum unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermieten. Zudem strebt die Ministerin die Einführung eines neuen Steuertarifs im Einkommensteuergesetz sowie eine Verbesserung der Rechtsgrundlage zur Erstellung von Mietspiegeln an. Sie betont, dass weniger Regulierung zu mehr Vermietern führen könnte.

Details zur Mietpreisbremse und Marktanalyse

Die Verlängerung der Mietpreisbremse betrifft spezifische Städte und Gemeinden, die aufgrund eines angespannten Wohnungmarktes identifiziert wurden. Laut einem Bericht der [mlw.baden-wuerttemberg.de](https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/mietpreisbremse/) wurden 89 Städte und Gemeinden als angespannt eingestuft, basierend auf einer Analyse von einem Gutachterbüro. Die Daten für die Analyse wurden aus den 1.101 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg erhoben und umfassen fünf wesentliche Indikatoren, die den Wohnungsmarkt bewerten: den Wohnungsversorgungsgrad, die Wohnungsversorgung für Neubürger, die Mietbelastungsquote, die Höhe und Entwicklung der Angebotsmieten sowie die Mietpreisdifferenz.

Um als angespannt zu gelten, müssen mindestens vier der fünf Indikatoren entsprechende Werte aufweisen. Detaillierte Informationen über die amtliche Verordnungsbegründung zur Mietpreisbegrenzungsverordnung sind zudem in der Verordnung vom 6. Oktober 2020 verfügbar.

Für die Zukunft bleibt abzuwarten, wie der Bund mit der Mietpreisbremse nach dem Auslaufen der Ermächtigungsgrundlage Ende 2025 verfahren wird. Während die Grünen und die SPD sich für den Erhalt der Mietpreisbremse einsetzen, vertreten die FDP und die Union unterschiedliche Positionen zu diesem Thema.